Bundesrat gegen Erhöhung der Krankenkassen-Franchise

Bundesrat gegen Erhöhung der Krankenkassen-Franchise
Besonders gesucht sind Pflegefachleute. (Foto: spotmatikphoto - Fotolia.com)

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Bern – Kranke könnten sich künftig stärker an den Kosten beteiligen müssen. Eine Mehrheit der Ständeratsmitglieder möchte die Standardfranchise in der Krankenversicherung erhöhen. Der Bundesrat stellt sich dagegen. Er beantragt dem Parlament, eine Motion mit diesem Anliegen abzulehnen.

29 Ständerätinnen und Ständeräte haben die Motion von Ivo Bischofberger (CVP/AI) mitunterzeichnet. Stimmen beide Räte zu, wird der Bundesrat beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz anzupassen: Die Franchisen sollen regelmässig der Kostenentwicklung der Krankenversicherung angepasst werden, insbesondere die Standardfranchise von 300 CHF.

Die Belastung der Prämienzahler sei stark angestiegen, schreibt Bischofberger in seinem Vorstoss. Darunter leide vor allem der Mittelstand, der keine Prämienverbilligungen erhalte. Damit die Krankenversicherung bezahlbar bleibe, müsse die Eigenverantwortung gestärkt werden. Die regelmässige Anpassung der Mindestfranchise wäre ein moderater Schritt. Das Kostenwachstum werde dadurch verschärft, dass viele wegen Bagatellen einen Arzt aufsuchten. Auch würden unnötige Mehrfachuntersuchungen kaum hinterfragt. So würden Leistungen zu Lasten der solidarisch finanzierten Krankenversicherung beansprucht, die unnötig seien.

Kostenbeteiligung gestiegen
Der Bundesrat hält in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest, er überprüfe die Franchise regelmässig und erhöhe sie wenn nötig. In den vergangenen Jahren habe er die ordentliche Franchise zweimal angepasst. Mit 300 CHF sei diese heute doppelt so hoch wie 1996. Auch den maximalen Selbstbehalt und der Beitrag an die Spitalkosten seien erhöht worden.

Die von den Versicherten geleistete Kostenbeteiligung sei seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes leicht stärker gestiegen als die von den Versicherern vergüteten Leistungen – und stärker als die Löhne, gibt der Bundesrat zu bedenken. Die Kostenbeteiligung sei um 111% angestiegen. Im selben Zeitraum hätten sich die Nominallöhne um lediglich rund 24% erhöht.

Kranke Versicherte nicht vergessen
Bei der Festlegung der Kostenbeteiligung seien auch zu berücksichtigen, ob die Beteiligung für erkrankte Versicherte tragbar sei, argumentiert der Bundesrat. Die Prämienverbilligung lindere zwar die Prämienlast der Versicherten in bescheidenen Verhältnissen, ändere aber nichts an der Kostenbeteiligung.

Der Bundesrat hatte Änderungen mit einer anderen Stossrichtung vorgeschlagen. Er wollte einen Teil der Wahlfranchisen streichen und die Höhe des maximalen Prämienrabatts senken, den die Krankenkassen für Wahlfranchisen gewähren. Bei einer Franchise von 2’500 CHF beispielsweise sollte der maximale Rabatt von heute 1’540 CHF auf 1’100 CHF sinken.

Inzwischen wurden die Pläne jedoch auf Eis gelegt. Der Bundesrat will erst zusätzliche Abklärungen treffen. So soll etwa der Zusammenhang von gewählter Franchise und in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen ermittelt werden. Auch will der Bundesrat untersuchen lassen, welche Gründe zum Wechsel der Franchise führen. Die Ergebnisse sollen bis Mitte 2017 vorliegen. (awp/mc/pg)

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