De Watteville: «Regulierungen haben den Finanzplatz gestärkt»
Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen (SIF) im EFD.
Bern – Das Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden hat dem Schweizer Finanzplatz nicht geschadet. Das sagt Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen (SIF). Die Schweiz bleibt aber unter Druck, insbesondere bei den Unternehmenssteuern.
De Watteville wird Ende Juni pensioniert. Als er 2013 sein Amt übernommen hatte, fürchtete die Schweiz Bankenpleiten wegen Klagen in den USA. Auch die Beziehungen zur EU und zu den Nachbarländern waren angespannt. Inzwischen hat sich die Lage normalisiert. Die Schweiz hat seit der Finanzkrise viele Regulierungen erlassen und internationale Standards übernommen. Dem Finanzplatz habe das jedoch nicht geschadet, sagte de Watteville am Freitag bei der Präsentation des SIF-Jahresberichts vor den Medien in Bern.
Im Gegenteil: Der Finanzplatz sei gestärkt worden. Er sei nach wie vor international führend in der privaten Vermögensverwaltung und bleibe ein wichtiger Wirtschaftszweig. Für de Watteville zeigt dies, dass die Schweiz im internationalen Wettbewerb mehr zu bieten hat als gute Bedingungen für die Steuervermeidung.
Massnahmen gegen Gewinnverlagerung
Das stimmt den Staatssekretär auch zuversichtlich in der Diskussion über neue Regeln zur Unternehmensbesteuerung. Dass heute manche Unternehmen keine Steuern zahlen, weil sie Gewinne in ein anderes Land verschieben, bezeichnete de Watteville als «nicht normal».
Die OECD will mit dem Projekt BEPS zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung dagegen vorgehen. Diese Woche präsentierte die EU-Kommission ein Massnahmenpaket zur Umsetzung. Ein Teil davon muss zwar noch von den EU-Staaten gebilligt werden. EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici drückt aber aufs Tempo.
Prozess dauert in der Schweiz länger
Für die Schweiz könnte das zum Problem werden: Der Gesetzgebungsprozess dauere in der Schweiz länger, stellte de Watteville fest. Das habe Finanzminister Ueli Maurer vergangene Woche in Davos Moscovici erklärt. Ausserdem habe er darauf gepocht, dass für die Schweiz die Prinzipien der OECD massgebend seien, nicht die EU-Regelungen.
Einige Punkte von BEPS will die Schweiz im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III regeln, die in der parlamentarischen Beratung ist. Geplant sind weitere Regulierungen, etwa für den spontanen Informationsaustausch über Steuervorbescheide. Vor kurzem hat der Bundesrat der Unterzeichnung einer multilateralen Vereinbarung zugestimmt, die den Austausch von länderbezogenen Berichten über die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen regelt. Auch das dauert jedoch: Zur Umsetzung braucht es ein Gesetz.
Gespräche über Marktzugang verlaufen harzig
Zu den zentralen Anliegen der Schweiz gehört weiterhin der Marktzugang für Finanzdienstleister. Mit Deutschland wurde eine Lösung gefunden: Seit vergangenem Sommer können Schweizer Banken grenzüberschreitend Finanzdienstleistungen anbieten. Mit anderen wichtigen Ländern dauern die Gespräche an. Der Dialog sei nicht einfach, sagte de Watteville.
Mit der EU hat die Schweiz zwar exploratorische Gespräche zu einem möglichen Finanzdienstleistungsabkommen aufgenommen, nachdem die Schweiz den automatischen Informationsaustausch akzeptiert hatte. Diese sind aber derzeit suspendiert, weil die EU zuerst Lösungen in den institutionellen Fragen und für die Personenfreizügigkeit nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative will.
Massnahmen gegen Terrorismusfinanzierung
Die Gesetzesbestimmungen gegen Geldwäscherei hat das Parlament erst vor kurzem verschärft. In Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung dürften indes weitere Anpassungen nötig sein. Nach den Anschlägen von Paris wird laut de Watteville vor allem darüber diskutiert, wie die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert werden könnte.
Herausfordern wird die Schweiz laut dem Staatssekretär im laufenden Jahr ferner die Evaluation der Praxis zur Steueramtshilfe durch das Global Forum. Hier stellt sich das Problem, dass die Schweiz auf Basis gestohlener Daten keine Amtshilfe leistet, wenn der Partnerstaat das Ersuchen ausschliesslich auf illegal erlangte Informationen stützt.
Banken-Bussen vergleichsweise gering
Erfreut zeigte sich de Watteville über die im vergangenen Jahr erzielten Einigungen von Schweizer Banken mit den USA. Diese Woche wurde bekannt, dass sich alle Banken der Kategorie 2 mit den US-Behörden geeinigt haben. Die Bussen belaufen sich auf insgesamt 1,36 Mrd USD.
Verglichen mit den Bussen gegen US-Banken sei das «vernachlässigbar», stellte de Watteville fest. Das zeige, dass es der US-Justiz nicht darum gegangen sei, den Schweizer Finanzplatz zu sabotieren. Für die US-Justiz seien die Schweizer Banken «ein Fall von vielen». (awp/mc/pg)