NR-Kommission gegen Laufzeitbeschränkung für AKW
Block 1 des in die Jahre gekommenen AKW Beznau. (Foto: Axpo)
Bern – Für Atomkraftwerke in der Schweiz soll es weder eine Laufzeitbeschränkung noch strengere Regeln ab einer Laufzeit von 40 Jahren geben. Darauf laufen die parlamentarischen Beratungen zur Energiestrategie hinaus. Das Verbot neuer Atomkraftwerke bleibt umstritten.
National- und Ständerat haben eigentlich bereits beschlossen, dass in der Schweiz keine neuen AKW gebaut werden sollen. Es gab jedoch Bestrebungen, auf den Entscheid zurückzukommen. Die Energiekommission des Nationalrates (UREK) hat einen entsprechenden Antrag nur knapp abgelehnt, mit 13 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.
Ein Rückkommen auf die Frage wäre nur möglich gewesen, wenn die vorberatenden Kommissionen beider Räte sich dafür ausgesprochen hätten. Theoretisch könnten die Räte auf anderem Weg erneut entscheiden: Wenn sie zum Schluss kämen, die Regelung zum Verbot neuer Atomkraftwerke sei noch offen. Das ist jedoch eher unwahrscheinlich.
Möglich wäre darüber hinaus ein Nein zur gesamten Energiestrategie. Gegen den Ausstieg aus der Atomenergie stellen sich die SVP und die FDP. Neu haben sie im Nationalrat eine Mehrheit und könnten – sofern beide Fraktionen geschlossen stimmen – die Vorlage in der Schlussabstimmung versenken.
Nein zur Laufzeitbeschränkung
Derzeit ist die Vorlage in der Differenzbereinigung zwischen den Räten. Zuletzt hatte der Ständerat sie in zentralen Punkten verwässert. So sprach er sich gegen eine Laufzeitbeschränkung und gegen ein Langzeitbetriebskonzept aus.
Die UREK des Nationalrates beantragt ihrem Rat nun, dem Ständerat zu folgen. Der Entscheid zur Laufzeitbeschränkung fiel mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, jener zum Langzeitbetriebskonzept mit 14 zu 11 Stimmen.
Wunsch der Aufsichtsbehörde
Der Nationalrat hatte sich in der ersten Beratung dafür ausgesprochen, die Laufzeit der ältesten AKW auf sechzig Jahre zu beschränken. Beznau I müsste damit im Jahr 2029 vom Netz gehen, Beznau II im Jahr 2031. Ab vierzig Jahren sollten AKW-Betreiber zudem ein Betriebskonzept für die jeweils nächsten zehn Jahre vorlegen müssen.
Die Atomaufsichtsbehörde ENSI hatte eine gesetzliche Grundlage gewünscht, um ihre Aufgabe in der Phase der Ausserbetriebnahme von AKW besser wahrnehmen zu können.
Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Überzeugung, es brauche keine neuen Bestimmungen, um die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten und die Ausserbetriebnahme zu regeln. Sie warnt auch vor Schadenersatzforderungen der Betreiber, sollten diese vorzeitig zur Stilllegung ihrer Werke gezwungen werden. (awp/mc/ps)