Automatischer Informationsaustausch unter Dach und Fach
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Bern – Ausländische Bankkunden können sich nicht länger auf das Bankgeheimnis verlassen. Das Parlament hat den rechtlichen Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch zugestimmt. Der Ständerat räumte am Montag eine letzte kleine Differenz aus.
Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf brachte das Geschäft zum Ende ihrer Amtszeit mühelos durchs Parlament.
Als sie Ende 2012 angetönt hatte, dass die Zukunft den automatischen Informationsaustausch (AIA) bringen könnte, war die Aufregung gross gewesen. Drei Jahre später ist der AIA beschlossen. Mit Ausnahme der SVP sprachen sich im Parlament alle Parteien dafür aus.
Auch von Seiten der Banken gab es keinen Widerstand. Diese haben sich darauf eingestellt, nicht mehr auf das Geschäft mit unversteuerten ausländischen Geldern setzen zu können – spätestens seit der AIA im vergangenen Jahr zum OECD-Standard erklärt wurde.
Regelmässige Datenlieferung
Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Die Bedingungen für die Amtshilfe waren in den letzten Jahren jedoch schrittweise gelockert worden. Künftig fliessen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Partnerstaaten nun automatisch.
Schweizer Banken müssen Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese leiten die Informationen periodisch an die jeweiligen ausländischen Behörden weiter. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet. Darüber wird das Parlament später entscheiden können.
Spontane Meldungen
Beschlossen sind vorerst nur die rechtlichen Grundlagen. Diese sehen neben dem automatischen auch den spontanen Informationsaustausch vor: Die Steuerbehörden sollen von sich aus aktiv werden, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.
Umstritten war im Parlament, wie Schweizer Bürger mit Konten im Ausland identifiziert werden sollen. Die Räte beschlossen schliesslich, dass dafür die AHV-Nummer verwendet werden soll statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen speziellen Steueridentifikationsnummer, die hohe Kosten verursacht hätte.
Keine neuen Sorgfaltspflichten
Deutlich wurde in den Ratsdebatten, dass die Abschaffung des Bankgeheimnisses im Inland derzeit nicht mehrheitsfähig ist. Im Nationalrat gab vor allem der Umgang mit Daten zu reden, welche die Schweizer Behörden von anderen Staaten erhalten. Nur ganz knapp lehnte der Rat es ab, die Verwendung dieser Daten durch die Schweizer Steuerbehörden zu verhindern.
Lücken bleiben dennoch, denn die Schweiz wird künftig nicht mit allen Staaten automatisch Informationen austauschen. Der Bundesrat wollte deshalb neue Sorgfaltspflichten für Banken einführen. Diese sollten verhindern, dass Schweizer Banken Schwarzgelder aus Ländern annehmen, mit welchen kein automatischer Informationsaustausch vereinbart wurde.
Das Parlament lehnte das jedoch ab. Widmer-Schlumpf stellte vergeblich fest, die Räte würden später erneut darüber diskutieren müssen, wenn sie die Diskussion jetzt ablehnten. Die Mehrheit im Parlament befand, die Sorgfaltspflichten würden der Schweizer Finanzbranche Wettbewerbsnachteile bringen. (awp/mc/ps)