sgv fordert Marschhalt in Regulierung der Raumplanung
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Bundesrat hat die richtigen Konsequenzen aus dem Fiasko der zweiten Revision des Raumplanungsgesetzes gezogen: Er will die zukünftigen Arbeiten zusammen mit den Kantonen, unter Einbezug der Städte und Gemeinden, auf die wichtigsten Kernthemen beschränken. Der sgv verlangt, dass die Wirtschaft rechtzeitig in die Arbeiten miteinbezogen wird.
Es besteht kein dringender Handlungsbedarf für eine weitere, umfassende Anpassung des Raumplanungsgesetzes. Die Priorität muss jetzt bei der anspruchsvollen und aufwändigen Umsetzung der ersten Revisionsetappe mit der Fokussierung auf das verdichtete Bauen liegen, bevor ein zweites unausgereiftes Reformpaket aufgesetzt wird. Der sgv ist erleichtert, dass der Bundesrat offensichtlich in sich gegangen und zur gleichen Ansicht gelangt ist.
Die ursprünglich vorgesehene zweite Revision des Raumplanungsgesetzes hätte auch die verfassungsmässige Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen stark strapaziert. Raumplanung muss differenzieren können und den unteren Staatsebenen Handlungsspielräume zugestehen; das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundpfeiler für eine kohärente Raumentwicklung. Auch in der Raumplanung muss die Devise gelten: Nicht mehr, sondern weniger Regulierung.
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.