Weko untersucht mögliche Absprachen im Handel mit Edelmetallen
Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) hat gegen Julius Bär, UBS und mehrere ausländische Banken eine Untersuchung wegen möglicher Absprachen im Handel mit Edelmetallen eröffnet. Die UBS könnte dabei, wie in einem ähnlich gelagerten Fall in den USA, straffrei ausgehen, weil sie schon früh mit den Behörden kooperierte. Dies zumindest schreibt die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Die Weko verfügt einer Mitteilung vom Montag zufolge über Anhaltspunkte, dass die beiden Schweizer Banken sowie die ausländischen Finanzinstitute Deutsche Bank, HSBC, Barclays, Morgan Stanley und Mitsui möglicherweise unzulässige Wettbewerbsabreden im Handel mit den Edelmetallen Gold, Silber, Platin und Palladium getroffen haben.
Es bestehe insbesondere der Verdacht, dass es zur Abstimmung von Preisen, namentlich von sogenannten «Spreads» (Differenz zwischen «Bid»- und «Offer»-Preis), gekommen sei. Die Weko hatte vor einigen Monaten eine Voruntersuchung zum Edelmetallhandel gestartet. Nun hat die Behörde offenbar genug Hinweise gefunden, um eine formelle Untersuchung einzuleiten.
Abschluss der Untersuchungen 2016 oder 2017
Wie die Weko zu den Hinweisen gelangt ist – beispielsweise über einen Whistleblower – wollte der stellvertretende Direktor Patrik Ducrey gegenüber AWP nicht sagen. Man habe entsprechende Hinweise erhalten, erklärte er lediglich. Angesichts der Komplexität des Falls dürfte sich die Untersuchung länger hinziehen. Ein Abschluss sei frühestens im kommenden, wenn nicht gar erst im übernächsten Jahr zu erwarten, ergänzte Ducrey.
Falls die Institute tatsächlich gegen Wettbewerbsregeln verstossen hätten, müssten sie mit Bussen rechnen, erklärte der Stellvertretende Direktor. Über die Höhe der potenziellen Bussen wollte er aber keine Angaben machen. Das Gesetz sehe Strafen in der Höhe bis zu 10% des in den letzten drei Jahren in der Schweiz generierten Umsatzes vor, sagte Weko-Vizedirektor Olivier Schaller der Nachrichtenagentur sda.
Strafminderung für die UBS
Der UBS, die in den USA bereits im Zusammenhang mit Untersuchungen im Edelmetallhandel nicht eingeklagt worden war, könnten mildernde Umstände zuerkannt werden, sagte eine mit der Sache vertraute Person gegenüber der Nachrichtenagentur Bloomberg. Damit könnte das Institut, weil es mit den Regulierern kooperierte, auch in der Schweiz ohne Strafe davon kommen, heisst es weiter. Die Bank Julius Bär werde in der Untersuchung vollumfänglich mit den Behörden kooperieren, sagte Julius-Bär-Sprecher Jan Vonder Mühll auf Anfrage der sda.
Untersuchung in den USA
Der Edelmetall-Handel steht auch im Visier anderer Regulatoren. Im Februar hatte bereits das amerikanische Justizdepartement (DoJ) eine Untersuchung gegen rund zehn Banken wegen Preismanipulation bei Edelmetallen eingeleitet. Dabei hatte die Behörde unter anderem die Grossbanken UBS und die Credit Suisse (CS) im Visier.
UBS kam in diesem Fall straffrei davon. Im Mai teilte die Bank mit, die sich damals mit dem DoJ im globalen Devisenskandal geeinigt hatte, dass die Behörde hinsichtlich des Edelmetallgeschäfts der Bank ebenfalls keine Klage erheben werde.
Finma büsste UBS
Mit Preisabsprachen im Edelmetallhandel durch die UBS hatte sich auch schon die Finanzmarktaufsicht (Finma) und die Europäische Union beschäftigt. Die Finma band den Edelmetallhandel in ihre Untersuchungen zu Manipulationen von Referenzsätzen am Devisenmarkt ein und gab im November 2014 bekannt, dass sie bei der UBS Gewinne in der Höhe von 134 Mio CHF einzieht und Limiten für Boni für Investmentbanker erlässt. Auch im Handel mit Edelmetallen sei es bei der Grossbank zu schwerwiegendem Fehlverhalten von Mitarbeitern gekommen, teilte die Finma damals mit.
Die Aktien der beiden Schweizer Institute büssten am Montag überdurchschnittlich ein. UBS verloren knapp 2% auf 17,77 CHF und Julius Bär gar 2,5% auf 42,30 CHF. (awp/mc/pg)