Ständerat will keine Verjährung bei Potentatengeldern
Ständeratssaal. (Foto: parlament.ch)
Bern – Die Schweiz soll illegale Gelder auch dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten eines gestürzten Machthabers verjährt sind. Der Ständerat hat einen umstrittenen Vorschlag des Nationalrates aus dem Potentatengeldergesetz gekippt. Auch sonst will er keine Abschwächung.
Nach dem Willen des Nationalrates soll die Schweiz unrechtmässig erworbene Vermögenswerte nur dann einziehen dürfen, wenn die Straftaten der Potentaten nicht verjährt sind. Die Mehrheit hatte mit rechtsstaatlichen Prinzipien argumentiert.
Das sieht der Ständerat anders. Oppositionslos strich er am Donnerstag den Passus aus dem Gesetz. Der Bund müsste unter Umständen illegale Gelder an Potentaten zurückgeben, weil die Verfahren so langwierig seien, befand die Mehrheit.
Für den Bundesrat ist es das Kernstück des Gesetzes. Dieses erlaubt es, Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht zu erheben, um gesperrte Vermögenswerte einzuziehen. Davon seien nur die Gelder, aber nicht die Straftaten der Potentaten betroffen. «Die Verjährung findet deshalb keine Anwendung», erklärte Bundesrat Didier Burkhalter.
Grundsätzliche Kritik äusserte Thomas Minder (SVP/SH). Die Vorlage sei mutlos, weil sie nur einen Teil des Problems löse. «Viel wichtiger wäre es, wenn die Gelder gar nicht erst in die Schweiz kommen.» Am Ende stimmte er aber der Vorlage zu.
Kohärentes Gesetz
Es ist nicht die einzige Änderung des Nationalrates, die im Ständerat durchfiel. Weiter fassen will die kleine Kammer das Gesetz auch bei der Definition von Personen, die ausländischen politisch exponierten Personen nahestehen. Darunter sollen beteiligte Personen fallen.
Der Nationalrat wollte den Kreis auf nahestehende beteiligte Personen beschränken, die erkennbar dazu Hilfe leisteten, unrechtmässig erworbene Vermögensdelikte dieser Personen zu halten.
Der Ständerat blieb damit auf der Linie des Bundesrates. Kommissionssprecher Felix Gutzwiller (FDP/ZH) argumentierte, die Formulierung des Nationalrates sei unklar und weiche von der gängigen Definition ab, wie sie bereits im Gesetz gegen Geldwäscherei geregelt ist. «Wir brauchen in der Gesetzgebung eine gewisse Kohärenz», betonte auch Bundesrat Burkhalter.
Informationsübermittlung umstritten
Keine Differenz zwischen den Räten gibt es bei der Frage, in welchem Mass und in welcher Form Informationen an den Herkunftsstaat übermittelt werden sollen. Die Lieferung von Bankdaten soll ausdrücklich verboten werden, wenn die staatlichen Strukturen im Herkunftsland versagen oder die Übermittlung eine Gefahr für das Leben der betroffenen Personen darstellt.
Damit schränkt das Parlament eine Neuerung des Gesetzesentwurfes des Bundesrates ein. Dieser hatte vorgeschlagen, dass der Bund Bankinformationen schon vor einem Rechtshilfegesuch an den Herkunftsstaat übermitteln darf. Aus seiner Sicht kann damit ein Verfahren beschleunigt werden oder unter Umständen erst ins Rollen kommen.
Hafen für Despotengelder
Das neue Gesetz fasst im Wesentlichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und die vom Bundesrat gestützt auf seine aussenpolitische Kompetenz angewendete Praxis in einem Erlass zusammen. In den letzten 15 Jahren konnte die Schweiz so rund 1,8 Mrd CHF an die Herkunftsstaaten zurückerstatten.
Lange Zeit galt die Schweiz als sicherer Hafen für die gehorteten Millionen ausländischer Kleptokraten. Weil darunter der Ruf des Landes und der Banken litt, haben die Schweizer Behörden die Schraube in den letzten Jahren angezogen. Neue Aktualität erhielt das Thema durch den Arabischen Frühling 2011.
Als nächstes ist nun wieder der Nationalrat am Zug. (awp/mc/ps)