SNB erklärt Postfinance zur fünften systemrelevanten Bank
Postfinance-CEO Hansruedi Köng. (Foto: Postfinance)
Bern – Die Postfinance ist von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) als systemrelevant für das Schweizer Finanzsystem und die Volkswirtschaft erklärt worden. Der Schritt wird vom Finanzinstitut begrüsst. Welche Zusatzkosten sich daraus ergeben werden, kann Postfinance noch nicht beziffern. Diskussionsstoff bietet zudem die Ausgestaltung des Notfallplans, den die Bank nun erstellen muss.
Nach rund einjähriger Prüfung hat die SNB die Postfinance am 29. Juni als systemrelevant eingestuft. Das Finanzinstitut muss nun besondere Anforderungen bei den Eigenmitteln und der Liquidität erfüllen sowie einen Notfallplan ausarbeiten. «Mit einer Leverage-Ratio von 4,4% und einer Eigenkapital-Quote von 20,1% erfüllt Postfinance schon heute die aktuellen gesetzlichen Anforderungen für systemrelevante Banken», sagte CEO Hansruedi Köng anlässlich einer Telefonkonferenz am Mittwoch.
«Die Erklärung zur systemrelevanten Bank unterstreicht die Wichtigkeit von Postfinance für den Schweizer Finanzmarkt und trägt zu dessen Stabilität und zu einer robusten Schweizer Volkswirtschaft bei. Deshalb begrüssen wir diesen Entscheid der SNB», erklärte Köng. Mit einer Bilanzsumme von 116 Mrd CHF per 30. Juni und als Marktführerin im Zahlungsverkehr gehöre Postfinance zu den führenden Finanzinstituten in der Schweiz.
Besondere Anforderungen
Nach dem Bankengesetz wird die Systemrelevanz einer Bank beurteilt nach deren Grösse, deren Vernetzung mit dem Finanzsystem und der Volkswirtschaft sowie der kurzfristigen Ersetzbarkeit der von der Bank erbrachten Dienstleistungen.
Als systemrelevant werden schliesslich jene Banken eingestuft, deren Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde. Neben der Postfinance gelten bereits die beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse, die Bankengruppe Raiffeisen sowie die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant.
Um die Stabilität des schweizerischen Finanzsystems und die Fortführung volkswirtschaftlich wichtiger Funktionen zu gewährleisten sowie staatliche Beihilfen zu vermeiden, müssen diese systemrelevanten Institute besondere Anforderungen erfüllen.
Notfallplan als Knacknuss
Postfinance werde in einem nächsten Schritt gemeinsam mit der Finma die Umsetzung der besonderen Anforderungen angehen, so Köng weiter. Die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) legt für jede systemrelevante Organisation die Kriterien individuell fest. Im Bankengesetz ist aber festgehalten, dass systemrelevante Banken über mehr Eigenmittel als nicht systemrelevante Institute verfügen müssen.
Dadurch sollen die für einen Finanzmarkt wichtigen Banken höhere Verluste selbst auffangen können. Weitergehende Anforderungen müssen Too-big-to-fail-Banken auch punkto Liquidität und Risikomanagement erfüllen. Zudem müssen sie ein Notfallkonzept haben, welches die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen bei drohendem Zahlungsausfall gewährleistet.
Die Ausgestaltung eines Notfallplans dürfte für Postfinance zur Herausforderung werden, denn «zum einen unterstehen wir der Finma-Aufsicht und zum anderen der gesetzlichen Grundversorgungspflicht», sagte Köng weiter. Es werde nicht einfach sein zu eruieren, «worauf man im Krisenfall allenfalls verzichten könnte».
Bereits Vorsorgen getroffen
Immerhin müsse Postfinance keine rechtliche Einheit aus einem multinationalen Gebilde ausgliedern. Entsprechend dürften gemäss Köng die Zusatzaufwendungen, die sich im Zusammenhang mit der Erklärung zur systemrelevanten Bank ergeben würden, im Vergleich zu multinationalen Instituten wesentlich geringer ausfallen. Beziffern wollte Köng diese Kosten indes nicht.
Köng betonte im weiteren, dass der nun erfolgte Schritt der SNB Postfinance nicht unvorbereitet treffe. Vorausschauend seien bereits Massnahmen getroffen habe. Dabei nannte er unter anderem den doppelten Betrieb der IT-Infrastruktur über die zwei Rechenzentren in Zofingen und in Bern. (awp/mc/upd/ps)