AFG-Kapitalerhöhung: Bezugspreis bei mindestens 4,20 CHF
AFG-Grossaktionär Michael Pieper. (Foto: Forbo)
Arbon – Der Bauausrüster AFG hat die Einzelheiten zur angekündigten Kapitalerhöhung bekanntgegeben. So soll der Bezugspreis mindestens 4,20 CHF betragen. Dabei handle es sich um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbezugspreises, wie es am Freitag in einer Mitteilung des Unternehmens heisst. Am Donnerstag hatten die AFG-Papiere bei 14,60 CHF geschlossen.
Das Aktienkapital soll von bisher CHF 76’547’532,60 CHF um bis zu 200 Mio auf maximal 276’547’534,20 CHF steigen. Vorausgesetzt, die ausserordentliche Generalversammlung am 11. September stimmt dem Antrag zu.
Das Bankensyndikat unter der Führung der UBS und Berenberg hat sich verpflichtet, bis zu 47’619’048 neue Namenaktien zum genannten Bezugspreis fest zu übernehmen und diese den bisherigen Aktionären, unter Wahrung der Bezugsrechte, anzubieten.
Pieper zieht mit
Bekräftigt wird zudem, dass sich Grossaktionär Michael Pieper, der seinen 26,7%-Anteil an AFG über die Beteiligungsgesellschaft Artemis hält, dazu verpflichtet hat, sein Bezugsrecht vollständig auszuüben. Dabei sei auch eine Erhöhung seines Anteils durch Zukäufe von weiteren AFG-Aktien oder Bezugsrechten im Markt möglich. Die Beteiligungsschwelle von 33 1/3% soll dabei jedoch nicht überschritten werden, heisst es weiter. Dies würde ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre auslösen.
Die endgültigen Bedingungen der Bezugsrechtskapitalerhöhung sollen im Vorfeld der aoGV festgesetzt und bekannt gegeben werden.
Mit dem Schritt will AFG die angekündigte Restrukturierung und Repositionierung finanzieren, zu der auch eine Verlagerung der Fensterproduktion aus der Schweiz nach Deutschland, Tschechien und die Slowakei gehört. (awp/mc/ps)