Bundesrat vertagt Umbau der Verrechnungssteuer

Bundesrat vertagt Umbau der Verrechnungssteuer
Alt-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)

Bern – Angesichts des negativen Vernehmlassungsergebnisses verzichtet der Bundesrat derzeit darauf, dem Parlament eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer vorzuschlagen. Hingegen soll die Ausnahme von der Verrechnungssteuer für Kapitalinstrumente der systemrelevanten Banken erweitert und damit die Systemstabilität erhöht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt soll erneut geprüft werden, ob ein Umbau der Verrechnungssteuer angezeigt ist. 

Der Bundesrat verzichtet vorerst auf einen Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip. Er schlägt stattdessen vor, die zeitlich befristete Steuerbefreiung für CoCos und Write-off Bonds zu verlängern. Eine analoge Ausnahmeregelung soll neu auch für Bail-in Bonds geschaffen werden. Sämtliche Ausnahmen sollen am 1. Januar 2017 in Kraft treten und auf fünf Jahre befristet werden. Das EFD wurde beauftragt, bis September 2015 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Steuerumgehung über ausländische Gesellschaften
Die Verrechnungssteuer trägt substanziell zu den Bundeseinnahmen bei und übt eine Sicherungsfunktion für die Einkommens- und Vermögenssteuern aus. Die heutige Ausgestaltung der Steuer hat aus Sicht des Bundesrates Verbesserungspotenzial. Schweizerische Konzerne vermeiden die Steuer, indem sie sich über ausländische Gesellschaften finanzieren. Dadurch findet die Wertschöpfung im Ausland statt, den Unternehmen entsteht Aufwand für den Unterhalt der ausländischen Strukturen, und die Sicherungsfunktion der Steuer verfehlt teilweise ihr Ziel.

Der Bundesrat hatte im Herbst 2014 ein Gesetzesprojekt initiiert, um diesen Nachteilen entgegenzutreten. Die Reform hätte den Kapitalmarkt Schweiz und den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer stärken sollen. Technisch wäre dies mit einem Wechsel vom heutigen Schuldner- zum Zahlstellenprinzip erfolgt.

Vor Ablauf der geplanten Ausnahmebestimmungen für Cocos, Write-off Bonds und Bail-in Bonds soll das Zahlstellenprinzip erneut diskutiert werden. Angesichts des Vernehmlassungsergebnisses soll indes zunächst das Ergebnis der Volksabstimmung über die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre» abgewartet werden. (EFD/mc/pg)

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