Sika-Erben wollen nur noch Verwaltungsrat Sauter abwählen
Sika-Verwaltungsrat Daniel Sauter. (Foto: Sika)
Baar – Im Machtkampf um Sika macht die Erbenfamilie einen Teilrückzieher. Sie fordert nur noch die Abwahl des Verwaltungsrates Daniel Sauter. Er gehört zu den vehementen Gegnern eines Verkaufs des Baustoffkonzerns an den französischen Konkurrenten Saint-Gobain.
An der ausserordentlichen Generalversammlung von 24. Juli hätten die Aktionäre ursprünglich über die Abwahl der drei unabhängigen Verwaltungsräte Paul Hälg, Monika Ribar und Daniel Sauter entscheiden sollen. Sie hatten das Vertrauen der Erbenfamilie Burkard verloren, weil sie gegen die Übernahme opponierten. Nun haben die Erben, vertreten durch die Schenker-Winkler-Holding (SWH), ihre Forderung begrenzt, wie Sika am Montag mitteilte.
Damit kommt die SWH Hälgs Forderung von der ordentlichen Generalversammlung im April nach. Der amtierende Verwaltungsratspräsident von Sika hatte die Beschränkung der Stimmrechte der Familie Burkard damit begründet, dass die unabhängigen Verwaltungsräte bis auf weiteres die Mehrheit in dem Gremium stellen müssten.
Damit solle eine frühzeitige Einverleibung Sikas in Saint-Gobain verhindert werden, bis die rechtliche Frage endgültig geklärt ist, ob die Stimmrechtsbeschränkung erlaubt sei. Denn eine einmal vollzogene Integration in Saint-Gobain könne nicht mehr rückgängig gemacht werden.
«Mehrheit bleibt gewahrt»
«Diese Mehrheit bleibt gewahrt, wenn einzig Herr Sauter abgewählt wird», sagte SWH-Sprecher Andreas Durisch der Nachrichtenagentur sda. Denn in diesem Fall könne die Sika die Stimmrechte der SWH nicht beschränken, ohne gegen die eigenen Aussagen zu verstossen.
Die Wiederwahl der sie nicht unterstützenden Verwaltungsräte ficht die SWH beim Zuger Obergericht an. Sie seien nach Auffassung der SWH an der ordentlichen GV Mitte April nicht rechtskonform gewählt worden, weil die Sika bei deren Wahl die Stimmrechte der SWH beschränkt habe, sagte Durisch. Nach Auffassung der SWH ist aber Max Roesle bereits rechtsgültig als Mitglied des Verwaltungsrats gewählt.
«Undurchsichtiges Manöver»
Der Antrag der SWH auf Traktandenänderung an der ausserordentlichen GV komme sehr überraschend, sagte ein Vertreter des Sika-Verwaltungsrats der sda. Er sprach von einem «undurchsichtigen Manöver» der SWH, das man noch nicht einordnen könne.
Denn die Familienholding bestreite weiter die Rechtmässigkeit der Wiederwahl von fünf Verwaltungsräte an der GV. Zudem habe die SWH Verantwortlichkeitsklagen gegen die von ihr unabhängigen Verwaltungsräte eingereicht. Der Verwaltungsrat werde das Begehren prüfen und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen.
Umstrittene Klausel
Die Aktionäre stören sich insbesondere deshalb am Verkauf, weil dank der so genannten Opting-Out-Klausel Saint-Gobain den übrigen Aktionären kein Kaufangebot für deren Anteilscheine machen muss. Saint-Gobain hatte mit der SWH vereinbart, deren Aktienpaket für 2,75 Mrd CHF zu kaufen und so mit nur 16% der Kapitalanteile 52 Prozent der Stimmenanteile von Sika zu übernehmen.
Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der GV Mitte April eigene Kandidaten in den Sika-Verwaltungsrat wählen lassen. Der Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er die Stimmrechte der Familienholding gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden begrenzte.
Die Frage, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig war, muss nach dem Entscheid des Zuger Obergerichtes nun in einem ordentlichen Verfahren entschieden werden. (awp/mc/upd/ps)