Sika: SWH-Berufung zur Stimmrechtsfrage abgewiesen
(Foto: Sika)
Baar – Im Streit um die Übernahme von Sika hat das Zuger Obergericht das Begehren der Erbenfamilie Burkard, die Stimmrechtsfrage sofort zu klären, zweitinstanzlich abgelehnt. Derweil wird der Beschluss zum Abhalten einer ao GV vom ehemaligen Sika-VR-Präsidenten Walter Grüebler in einem ein Schlichtungsgesuch angefochten.
Das Zuger Obergericht gab am Donnerstag bekannt, dass es die Berufung der Schenker-Winkler Holding (SWH) der Erbenfamilie Burkard gegen den Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 20. März 2015 abgewiesen und den vorinstanzlichen Entscheid bestätigt hat.
Die SWH ist damit mit ihrem Begehren um den Erlass vorsorglicher Massnahmen auch im Berufungsverfahren abgeblitzt. Die Frage, ob die Stimmrechtsbeschränkung zulässig war, muss damit im ordentlichen Verfahren entschieden werden. Dieses könnte sich bereits in der ersten Instanz, also vor dem Kantonsgericht Zug, bis in das kommende Jahr hineinziehen.
Wie der Begründung des Obergerichts zu entnehmen ist, würden rasche vorsorgliche Massnahmen gegen die Stimmrechtsbeschränkung die umstrittene Übernahme durch den französischen Konkurrenten Saint-Gobain ermöglichen und dadurch unumkehrbar machen. Der Nachteil für Sika wäre damit grösser als jener für die Erbenfamilie.
Die Schenker-Winkler Holding der Erbenfamilie teilte am Abend lediglich mit, das ordentliche Gerichtsverfahren laufe.
Ao GV wird angefochten
Im weiteren ging am Donnerstag ein Schlichtungsgesuch von Walter Grüebler ein, das die von der Erbenholding angefochtene ausserordentliche Generalversammlung am 24. Juli zum Gegenstand habe, teilte Sika mit.
Der ehemalige Sika-Präsident zählt zu einer Gruppe, die aus mehreren ehemaligen VR-Mitgliedern und Mitarbeitern des Baustoffherstellers besteht. Die Gruppe spricht sich gegen die geplante Übernahme von Sika durch Saint-Gobain und für den Kurs von Verwaltungsrat und Konzernleitung aus.
Sika wehrt sich gegen Übernahme
Sika weist in der Mitteilung darauf hin, dass der Beschluss auf Abhalten der ausserordentlichen GV am 14. April auf Antrag und mit den Stimmen der SWH gefasst worden sei. Man werde zu dieser Anfechtungsklage im Rahmen des Verfahrens Stellung nehmen, heisst es weiter. Der Verwaltungsrat sei weiterhin davon überzeugt, dass der von der SWH angestrebte Verkauf der Sika an Saint-Gobain rechtlich in dieser Form nicht umsetzbar sei und unternehmerisch keinen Sinn ergebe.
Die Erbenfamilie Burkhard hatte im Dezember beschlossen, ihren Aktienanteil an der Sika für 2,75 Mrd CHF an die Konkurrenzfirma Saint-Gobain zu verkaufen. Um die Transaktion einzuleiten, wollten die Erben an der Generalversammlung vom 14. April eigene Kandidaten in den Verwaltungsrat wählen lassen. Der Sika-Verwaltungsrat verhinderte dies allerdings, indem er die Stimmrechte der SWH gestützt auf eine Interpretation der Statuten bei den entscheidenden Traktanden begrenzte. (awp/mc/ps)