sgv: Nur ein Jahr Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer genügt nicht
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Ein Kommentar des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv:
Bern – Die Billag-Abgabe ist eine Steuer, auf die nicht noch eine Mehrwertsteuer erhoben werden darf. Das hat das Bundesgericht im April 2015 entschieden. Erst auf grossen politischen Druck ringt sich das Bakom nun durch, die in den letzten Monaten zu viel einkassierten Gelder dem Volk zurückzuerstatten. Die Gelder wurden aber seit Jahren unrechtmässig einkassiert. Dieses Geld gehört dem Volk und muss diesem rückwirkend über die volle Zeitspanne zurückerstattet werden.
Ohne gesetzliche Grundlage hat die Billag von allen Privathaushalten und Unternehmen über Jahre unrechtmässig 2,5 % MWST eingezogen. Das Bakom reagiert nun auf den grossen politischen Druck und will die zu viel kassierten Gelder beschränkt auf die Rechnungen für 2015 zurückzahlen. Das genügt dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv nicht. Wer über Jahre unrechtmässig zu viel Geld einkassiert hat, muss dieses auch für die ganze Zeitspanne wieder zurückerstatten. Die zu viel kassierten Millionen gehören dem Volk. Der sgv erwartet, dass der Bund eine einfache und unbürokratische Lösung findet, diese dem Volk zurückzuerstatten.
Dass es über Jahre möglich war, ohne rechtliche Grundlage über die Billag zu hohe Beträge zu kassieren, zeigt, wie sorglos dort mit dem Geld der Gebührenzahler umgegangen wird. Selbst nach dem eindeutigen Urteil des Bundesgerichts müssen sich die Bürgerinnen und Bürger wehren, dass sie zu ihrem Recht kommen. In einer Interpellation fordert Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP AG) den Bundesrat auf, die zu viel und ohne Rechtsgrundlage erhobene MWST an die Konsumenten und an die Unternehmen zurückzubezahlen. Der Bundesrat soll hier proaktiv sinnvolle Lösungen vorschlagen und nicht erst auf Druck reagieren.
Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.