Bundesrat will Personalausgaben senken
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. (Foto: admin.ch)
Bern – Die Bundesverwaltung muss sparen. Der Bundesrat will die Ausgaben drosseln und gegenüber dem Finanzplan insgesamt 330 Mio Franken einsparen, davon mindestens 165 Mio beim Personal. Die Kosten für das Personal der Bundesverwaltung seien in den letzten Jahren stark gestiegen, schreibt das Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung vom Freitag. Der Bundesrat habe bereits verschiedene Massnahmen eingeleitet, um das Wachstum zu bremsen. Nun plane er zusätzliche Einsparungen.
Im Februar hatte der Bundesrat beschlossen, den Personalaufwand gegenüber dem Finanzplan 2016-2018 um 106 Mio Franken zu senken. Damit würden die Ausgaben auf dem Niveau des Voranschlags 2015 stabilisiert. Weiter hatte der Bundesrat die Departemente beauftragt, beim Beratungsaufwand Kürzungen in der Höhe von rund 52 Mio vorzunehmen. Kürzungen von insgesamt 158 Mio Franken waren also bereits angekündigt.
Einsparungen von 330 Mio Franken
Nun will der Bundesrat darüber hinausgehen und den Verwaltungsaufwand um insgesamt 330 Mio Franken reduzieren. Davon soll mindestens die Hälfte – also 165 Mio Franken – im Personalbereich umgesetzt werden, 59 Mio mehr als bisher geplant. Neben «stellenseitigen» Massnahmen würden auch «lohnseitige» ergriffen, schreibt das EFD. Der Bundesrat schlägt dies als Alternative zu einem Vorstoss von Leo Müller (CVP/LU) vor. Müller fordert mit einer Motion, dass die Personalkosten und die Kosten für die externe Beratung und externe Dienstleistungen für die Jahre 2016 bis 2019 auf dem Niveau der Jahresrechnung 2014 plafoniert werden.
Laut Bundesrat entspräche dies zwar ungefähr den 330 Mio, die auch er einsparen will. Da er eine starre Plafonierung nicht für sinnvoll hält, lehnt er die Motion aber ab. Seine eigenen Sparpläne sieht er als «Gegenvorschlag» dazu.
Plafonierung schädlich
Eine Plafonierung könnte in gewissen Bereichen für den Haushalt sogar kontraproduktiv sein, etwa bei den Steuern, argumentiert der Bundesrat. Ausserdem sollte die Verwaltung mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, wenn das Parlament neue Aufgaben beschliesse. Mit der Plafonierung wäre auch die Eingliederung von extern erbrachten Dienstleistungen in die Bundesverwaltung nicht mehr möglich, die das Parlament fordere.
Dass die Personalkosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind, hat laut dem Bundesrat vor allem mit neuen Aufgaben zu tun, die der Bundesverwaltung übertragen wurden. Dazu gehöre etwa der Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen sowie die Energiestrategie 2050, schreibt das EFD.
Zudem hätte verschiedene bestehende Aufgaben personalintensiver wahrgenommen werden müssen, etwa durch die Erhöhung der Ausgaben für die Entwicklungshilfe oder zur Bekämpfung der Kriminalität. Schliesslich hätten auch nicht beeinflussbare Faktoren zu einem Stellenwachstum geführt, darunter die Zunahme der Asylgesuche und der Rentenbezüger im Ausland.
Spardebatte im Nationalrat
Die Bundesfinanzen waren diese Woche Thema in der Sondersession des Nationalrates. Der Rat beriet über das Konsolidierungs- und Aufgabenprüfungspaket (KAP), das für das Jahr 2016 einige hundert Mio Franken Einsparungen gegenüber dem Finanzplan vorsieht. Zur Debatte standen in diesem Rahmen auch Vorschläge, die über Müllers Motion hinausgehen. Nach dem Willen von SVP und FDP sollte im Sparpaket eine Ausgabengrenze von 64 Milliarden Franken verankert werden. Die Gesamtausgaben sollten damit auf dem Niveau von 2014 plafoniert werden. Der Nationalrat lehnte dies jedoch ab.
Bei einem Ja hätten 2016 der Personalaufwand und der Sach- und Betriebsaufwand – zusammen rund 10 Milliarden Franken – um 7 Milliarden gekürzt werden müssen. Auf Ende Jahr hätte damit jeder sechste Mitarbeitende der Bundesverwaltung entlassen werden müssen. Dies sei vollkommen unrealistisch, monierten die Gegner.
Unbestritten ist aber, dass sich die Lage der Bundesfinanzen verschlechtert hat. Im Jahr 2014 schrieb der Bund das erste Defizit seit zehn Jahren, ein Defizit von 124 Mio Franken. Grund sind vor allem tiefere Einnahmen in der Bundessteuer. Der Einnahmenrückgang hat mit teuren Reformen wie der Unternehmenssteuerreform II zu tun. Ausserdem sind die Einkommen natürlicher Personen weniger stark gewachsen. (awp/mc/pg)