Bundesrat streicht umstrittene Punkte aus FIDLEG
(Foto: parlament.ch)
Bern – Der Bundesrat reagiert auf die Kritik der Finanzbranche in der Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und streicht einige der umstrittenen Punkte. So werde sowohl auf die Beweislastumkehr-Regelung als auch auf den Prozesskostenfonds und das Schiedsgericht verzichtet, teilte die Landesregierung mit.
Zwar habe die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer die beiden Vorentwürfe grundsätzlich positiv aufgenommen, zu einzelnen Bereichen seien aber «teilweise gewichtige» Vorbehalte angebracht, schreibt der Bundesrat. So hatten sich die Vertreter der Bankbranche in den letzten Monaten unter anderem heftig gegen die vorgesehene Umkehr der Beweislast ausgesprochen, nach welcher der Kunden nicht mehr eine falsche Beratung sondern die Bank die korrekte Beratung hätte beweisen müssen.
Abstand von Prozesskostenfonds
Ein weiterer Entscheid betrifft den Rechtsschutz. In seinem Entwurf hatte der Bundesrat zwei Varianten vorgeschlagen, mit denen Geschädigte ihre Ansprüche einfacher vor Gericht hätten durchsetzen können: Die Schaffung von Schiedsgerichten, die ein kostengünstiges und rasches Verfahren ermöglicht hätten – oder einen Fonds für die Deckung der Prozesskosten, der mit Beiträgen der Finanzdienstleister gefüllt worden wäre. Nun will der Bundesrat sowohl auf den Fonds als auch auf das Schiedsgericht verzichten.
Statt dem Prozesskostenfonds will der Bundesrat den Zugang zum Gericht nun durch eine neue Kostenregelung erleichen, die ohne «Querfinanzierung unter den Finanzdienstleistern» auskommt. Instrumente wie Gruppenvergleichsverfahren und Verbandsklage will er nun nicht mehr im FIDLEG regeln, sondern in eine Anpassung der Zivilprozessordnung integrieren. Das Kundenberaterregister werde grundlegend überarbeitet und mit dem Register für ausländische Finanzdienstleister zusammengeführt, heisst es weiter.
Offenlegung von Retrozessionen
Die Regelung über die Offenlegung der Entschädigungen, wie etwa Retrozessionen, behält der Bundesrat dagegen gemäss Vorentwurf bei. Es solle somit weder ein Verbot von Retrozessionen noch eine Einschränkung der Transparenz vorgesehen werden. Die erweiterten Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Steuerkonformität der Kunden sollen dagegen im Rahmen der Botschaft zur Umsetzung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) geregelt werden.
Zur konkreten Ausgestaltung der Aufsicht über die Vermögensverwalter, zur Aus- und Weiterbildung und zur Kostenproblematik bei der Rechtsdurchsetzung werde der Bundesrat noch eine separate Aussprache führen, heisst es weiter.
Der Widerstand gegen die FIDLEG- und FINIG-Vorlage hatte sich nicht nur auf die Finanzbranche beschränkt. Mit Ausnahme der SP meldeten sämtliche Parteien grundsätzliche Kritik an – am lautesten taten dies FDP und SVP. (awp/mc/pg)