Sika akzeptiert UEK-Entscheid – Frage nach Angebotspflicht weiter offen

Sika akzeptiert UEK-Entscheid – Frage nach Angebotspflicht weiter offen

Sitz von Sika Schweiz AG in Zürich. (Foto: Sika)

Baar – Der Sika-Verwaltungsrat veröffentlicht eine Stellungnahme zum Entscheid der Übernahmekommission (UEK) in Sachen Opting-Out-Klausel im Streit um die Übernahme der Aktienmehrheit am Zuger Bauchemie- und Klebstoffhersteller innerhalb der verlangten Frist. Der Verwaltungsrat akzeptiere den Entscheid der Übernahmekommission zur grundsätzlichen Gültigkeit der Opting-Out-Klausel, teilt das Unternehmen am Donnerstag mit.

Die wesentliche Frage, ob beim Verkauf von Sika an Saint-Gobain eine Angebotspflicht an die übrigen Aktionäre bestehen würde, bleibe aber weiterhin offen. Der Verwaltungsrat spricht sich deshalb erneut gegen die geplante Transaktion aus und hält an seiner bisherigen Position fest.

UEK befindet Opting-Out-Klausel grundsätzlich als rechtsgültig
Die UEK hatte gemäss ihrem vor rund einer Woche publizierten Entscheid befunden, dass die Opting-Out-Klausel in den Sika-Statuten grundsätzlich rechtsgültig sei. Ausdrücklich nicht befunden hat die UEK aber darüber, ob die Bestimmung in den Statuten auch beim geplanten Verkauf der in der Schenker-Winkler Holding zusammengefassten Aktien der Erbenfamilie an Saint-Gobain angewendet werden dürfe. Mit dieser Frage würde sich die UEK erst befassen, wenn die Transaktion dann tatsächlich über die Bühne geht.

Der Verwaltungsrat sei unverändert der Auffassung, dass die Opting-out-Klausel im vorliegenden Fall keine Wirkung entfalten könne, heisst es weiter in der heutigen Mitteilung. Deren Anrufung verletze den von der Familie Burkard geschaffenen Vertrauenstatbestand und missachte die in den Statuten zum Schutz der Publikumsaktionäre verankerten Schranken (Vinkulierung). Dieses Vorgehen ist nach Auffassung des Sika-Verwaltungsrates rechtsmissbräuchlich. (awp/mc/ps)

Schreibe einen Kommentar