adlatus: Braucht es Frauen im Verwaltungsrat?
Zürich – Der Ruf nach mehr Frauen in Führungspositionen ist unüberhörbar geworden. Es wird ein höherer Frauenanteil in politischen Gremien, in den Behörden und auch in Kaderfunktionen von Unternehmen gefordert. Wie immer, sind solche gesellschaftspolitischen Entwicklungen grenzüberschreitend. Naturgemäss gibt es auch verschiedene Ansätze, wie die an sich berechtigte Forderung umzusetzen sei. Wir beschränken ins in der Folge auf die Frage, wie die Frauen in den Verwaltungsräten vertreten sein sollen.
Norwegen hat sich bereits 2003 für die Einführung einer gesetzlich verankerten VR-Frauenquote von 40% entschieden, für Publikumsgesellschaften verbindlich seit 2008. Auch Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Spanien haben in der Folge eine solche Quotenregelung eingeführt. In Schweden setzte man auf die Selbstregulierung durch den Code of Best Practice, mit dem Resultat, dass in den Verwaltungsräten der börsenkotierten Gesellschaften dort 2012 schon ein weiblicher Anteil von über 24% erreicht wurde.
Frauenanteil in der Schweiz: 12 Prozent
In der Schweiz belief sich der Anteil von Frauen im VR von Publikumsgesellschaften 2012 auf durchschnittlich 12%, wobei die entsprechende Quote in den fünf grössten Unternehmen bei 13% bis 25% lag. Am 28. November 2014 hat der Bundesrat den Vorentwurf einer weiteren Aktienrechtsrevision in die Vernehmlassung geschickt. Die Revision sieht u.a. vor, dass der Anteil von Frauen in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten von börsenkotierten Gesellschaften künftig mindestens 30% betragen soll. Natürlich wird sich das Parlament dereinst auch noch mit dieser Frage befassen müssen, und die Vorstellungen des Bundesrates werden noch viel zu diskutieren geben.
Unsere Betrachtungen, die wir auf der Adlatus Website veröffentlichen, richten sich primär an Interessierte aus KMU-Kreisen. Für diese gilt die Best-Practice Empfehlung der Universität St. Gallen, wonach dem VR in kleineren Unternehmen mindestens eine Frau, in grösseren Unternehmen zwei bis drei Frauen angehören sollten, „um möglichst vielfältige und für das KMU relevante Erfahrungen in die Entscheidungsprozesse einfliessen zu lassen“. Im Übrigen gelten für Kandidatinnen aber natürlich die gleichen Voraussetzungen, wie für kandidierende Männer – wir verweisen auf unsere Ausführungen unter dem Titel „Verwaltungsrat – Anforderungen und Qualitäten“.
Während für hiesige KMU keine gesetzliche Quotenregelung droht, ist in jedem Unternehmen im Fall einer VR-Vakanz zu überlegen, ob es auf freiwilliger Basis eine geeignete Frau in das Gremium aufnehmen könnte. Denn gemäss Studien sind geschlechtlich gemischte Teams langfristig erfolgreicher, als reine Männergremien. (adlatus/mc)
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