Allianz Suisse: Jeder zehnte Verkehrstote durch Alkohol

Allianz Suisse: Jeder zehnte Verkehrstote durch Alkohol

Wer trinkt, fährt nicht – wer fährt, trinkt nicht.

Wallisellen – Ob in Altstätten, Basel, Luzern oder Zug – das närrische Treiben erlebt in diesen Tagen auf zahlreichen Fasnachtsumzügen und -veranstaltungen seinen Höhepunkt. Und natürlich wird dabei auch das ein oder andere Gläschen Bier, Wein oder Hochprozentiges getrunken. Viele überschätzen dabei allerdings ihre Trinkfestigkeit und machen sich häufig im Auto wieder auf den Heimweg. Damit gefährden sie nicht nur sich, sondern auch andere. Alkohol im Strassenverkehr ist ein weitverbreitetes Problem – nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit. Das zeigt eine Analyse des Allianz Zentrums für Technik (AZT).

«Weltweit ist jeder zehnte tödliche Unfall auf Alkohol zurückzuführen. Männer setzen sich dieser Gefahr wesentlich häufiger aus als Frauen und riskieren damit nicht nur ihr eigenes Leben», sagt Jörg Zinsli, Leiter Schaden der Allianz Suisse. Gemessen an den Statistiken der Weltgesundheitsorganiation (WHO) steht die Schweiz im Vergleich mit dem weltweiten Durchschnitt (10,9 Prozent) mit insgesamt 8,9 Prozent alkoholbedingten Verkehrstoten pro 100’000 Einwohner etwas besser da.

Osteuropa und Asien führen traurige Statistik an
Osteuropa und Zentralasien nehmen mit 18,2 Prozent eine traurige Spitzenposition ein, gefolgt von Europa (16,7 Prozent)und Amerika (12,9 Prozent). Afrika (8 Prozent), Asien und der pazifische Raum (7,3 Prozent) sowie der Mittlere Osten (2,4 Prozent) liegen hingegen deutlich unter dem weltweiten Durchschnitt von 10,9 Prozent. Ein vertiefter Blick auf einzelne Länder offenbart, wie verantwortungslos mancherorts der Umgang mit Alkohol in Verbindung mit dem Fahren ist: So ist in Weissrussland (51,4 Prozent), Litauen (48,2 Prozent) oder Venezuela (47,1 Prozent) beispielsweise bei etwa jedem zweiten Verkehrstoten Alkohol im Spiel – eine unfassbar hohe Zahl.

Dass es trotz gutem Essen und gutem Wein auch anders geht, zeigt das vielleicht etwas überraschende Beispiel von Italien. Hier beträgt der Anteil der auf Alkohol zurückzuführenden Verkehrstoten lediglich 2,7 Prozent, womit das Land in der Europäischen Union vor den Niederlanden, Dänemark (jeweils 4,5 Prozent) und Deutschland (8,7 Prozent) eindeutig Klassenbester ist – die Schweiz (8,9 Prozent) liegt im Vergleich mit den EU-Ländern auf Rang 5 von 29 Ländern. Dass man die Gefahr von Alkohol am Steuer auch hierzulande dennoch nicht unterschätzen darf, belegt auch die Statisitk des Bundesamtes für Statistik (BfS): Danach kamen 2013 insgesamt 269 Menschen im Strassenverkehr ums Leben, rund 50 tödliche Unfälle waren dabei mutmasslich auf Alkohol zurückzuführen. «Und das sind nur die erfassten Fälle – die Dunkelziffer dürfte noch weit darüber liegen», vermutet Zinsli.

21 bis 24-Jährige Männer am meisten gefährdet
In den meisten Ländern sind Männer doppelt so oft in tödliche, alkoholverursachte Verkehrsunfälle verwickelt wie Frauen. Dies trifft auch auf die Schweiz zu. Während auf Schweizer Strassen 12,5 Prozent der tödlichen Unfälle bei Männern auf Alkohol zurückzuführen sind, so liegt diese Quote bei Frauen bei 5,3 Prozent. Ebenfalls auffällig: Junge Fahrer von 21 bis 24 Jahren überschätzen sich besonders. Das zeigt eine Studie des Allianz Zentrums für Technik. In dieser Altersgruppe ist bei Unfällen wesentlich häufiger Alkohol im Spiel (18 Prozent) als bei der Altersgruppe der 25 bis 64-Jährigen (11 Prozent).

«Das seit kurzem geltende dreijährige Alkoholverbot für Neulenker in der Schweiz zeigt schon in die richtige Richtung. Aber angesichts dieser Zahlen sollte darüber nachgedacht werden, dieses Verbot zeitlich sogar weiter auszudehnen», meint Schadenexperte Zinsli. Auch häufigere Polizeikontrollen und härtere Strafen sind ein wichtiger Faktor im Kampf gegen Alkohol am Steuer.

Versicherungsschutz bei Nachweis von Alkohol am Steuer
Wer in alkoholisiertem Zustand einen Autounfall verursacht, erfüllt zudem grundsätzlich den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit. Der Versicherer wird daher seine Leistungen angemessen kürzen oder bezahlte Schäden bei Dritten zurückfordern. Gemäss Strassenverkehrsgesetz gilt die Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung (Angetrunkenheit) in jedem Fall als erwiesen, wenn der Lenker eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Gewichtspromillen aufweist. Noch gravierender können die Folgen des Fahrens in alkoholisiertem Zustand für den Autolenker bei verletzungsbedingten Kosten sein, z.B. durch die Kürzung von Geldleistungen wie Taggelder oder Invaliditätskosten.

Um sich der Gefahr Alkohol am Steuer gar nicht erst auszusetzen, ist die beste Lösung, auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen. Auch der Tag danach sollte keinesfalls unterschätzt werden, denn der menschliche Körper kann pro Stunde nicht mehr als etwa 0,1 Promille abbauen. (Allianz Suisse/mc/ps)

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