Verrechnungssteuer: Nein zur Verankerung einseitiger Anliegen

Verrechnungssteuer: Nein zur Verankerung einseitiger Anliegen
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)

Bern – Der Bundesrat will die Verrechnungssteuer anpassen. Der heute lancierte Vorschlag ist jedoch ein Kniefall vor wenigen Grossunternehmen. In deren Sinne wird an einzelnen Rädchen herumgeschraubt anstatt die Verrechnungssteuer einer Gesamtreform zu unterziehen. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft lehnt der sgv dieses Vorgehen ab und fordert, dass die Anliegen der Gesamtwirtschaft berücksichtigt werden.

Eine Steuer reformiert man nicht, indem man sie verkompliziert: Derzeit sind mehrere Motionen und sogar eine parlamentarische Initiative zur Verrechnungssteuer hängig. Sie betreffen beispielsweise die Höhe der Steuer, ihre Rückerstattungspraxis, die Schuldzinsen. Es sind viele verschiedene Aspekte, die reformwürdig sind.

Mit seinem heutigen Vorschlag pickt der Bundesrat nur einen Einzelaspekt heraus. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden neu Eigen- und Fremdkapital jeweils anders behandelt. Das hilft einzig einzelnen Grossunternehmen, die dadurch von einer Vergünstigung bei der Lancierung von Obligationen profitieren. Der Wirtschaft muss sich dafür mit einer komplizierteren Steuer herumschlagen. Der sgv setzt sich für ein kohärentes und einfaches Steuersystem ein. Mit seinem Vorschlag erschwert der Bundesrat jegliche Reform der Verrechnungssteuer. Deshalb lehnt ihn der sgv entschieden ab. (sgv)

Schweizerischer Gewerbeverband

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