Verwaltungsrat: Ein Risiko-Job?
(Bild: Adlatus)
Zürich – Haben Sie sich schon einmal überlegt welche Risiken Sie persönlich mit einem Verwaltungsrats-Mandat übernehmen?
Personen, die mit der Geschäftsführung oder Verwaltung einer Gesellschaft (formell oder faktisch) beauftragt werden, haften der Gesellschaft und im Konkursfall auch den Gläubigern persönlich für Schäden, die sie durch Verletzung ihrer gesetzlichen oder statutarischen Sorgfaltspflichten absichtlich oder fahrlässig verursachen.
Eine kürzlich durchgeführte Studie* geht von jährlich rund 1500 Fälle aus, in denen Verwaltungsräte, insbesondere nach dem Konkurs einer Gesellschaft, mittels Verantwortlichkeitsklagen belangt werden:
- ca. 1250 sozialversicherungsrechtliche Ansprüche
- ca. 200-400 zivilrechtliche Ansprüche aussergerichtlich erledigt
- ca. 30-50 zivilrechtliche Ansprüche, die vor einem Gericht geltend gemacht werden
Zivilrechtlich werden nebst der Verletzung einer konkreten Vorschrift (v.a. Art. 725 OR betr. Massnahmen bei Überschuldung) meistens Verletzungen aus folgenden Gründen gerügt:
- Fehlinvestition
- Fehlende oder ungenügende Buchführung
- Fehler bei der Finanzplanung
Neben zivilrechtlichen Risiken bestehen aber auch strafrechtliche Risiken und verwaltungsrechtliche Risiken.
Obige Ausführungen zeigen, dass ein Verwaltungsrat seine Position und Tätigkeit sorgfältig in Bezug auf persönliche Risiken abklären sollte und falls nötig entsprechende Massnahmen zum Schutz vor diesen Risiken treffen muss. Eine fachliche Begleitung durch eine neutrale Person unterstützt die Qualität dieser Schritte und spart Zeit.
Sie dürfen uns Ihre eigenen Fragen selbstverständlich auch direkt per Email stellen: [email protected]. (Adlatus/mc/ps)
Adlatus Gruppe Verwaltungsrat Zürich
Beratung und Vermittlung von VR
*Quelle: Susanne Keller, Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates – Bedeutung und Entwicklung von zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte, in: Jusletter 24. Oktober 2011