Finma veröffentlicht Rundschreiben «Leverage Ratio» und «Offenlegung Banken»
Finma-Direktor Mark Branson.
Bern – Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma erlässt nach einer Anhörung ein neues Rundschreiben zur Leverage Ratio und ein revidiertes Rundschreiben zur Offenlegung von Kennzahlen. Ersteres bestimmt die Berechnung des Gesamtengagements für die Leverage Ratio. Zweiteres präzisiert die neuen Pflichten zur Offenlegung der Kennzahlen «Leverage Ratio» und «Liquidity Coverage Ratio» (LCR), wie die Behörde am Freitag mitteilte.
Hintergrund ist, dass der internationale Bankenstandard Basel III, der auch in der Schweizer Regulierung aufgenommen werden soll, eine Quote für die Leverage Ratio vorsieht und dass die Kennzahlen «Leverage Ratio» und «Liquidity Coverage Ratio» (LCR) ab 2015 offengelegt werden müssen. Beide Rundschreiben treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Leverage Ratio nach internationalem Standard
Die Rundschreiben wurden einer Anhörung unterzogen, an der laut Finma zahlreiche Interessierte teilgenommen haben. Grundsätzlich sei die Einführung der Leverage Ratio nach internationalem Standard gutgeheissen worden. Allerdings seien einige Regeln wie die Behandlung von Zweckgesellschaften oder der Einbezug aller flüssiger Mittel im Gesamtengagement als zu konservativ oder zu kompliziert beurteilt worden. Bei der Offenlegung der Leverage Ratio seien derweil der Detaillierungsgrad wie auch der Einführungszeitpunkt kritisiert worden.
Wesentlichkeitsprinzip bei allen nicht systemrelevanten Banken
Gemäss der gültigen Eigenmittelregulierung muss die Finma bei allen Banken die Basler Standards anwenden. Diese Bestimmung verlangt, dass beim Schweizer Standardansatz für die Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten ein Multiplikator angewendet werden muss, um die Gleichwertigkeit mit den Basler Mindeststandards zu erreichen. Die Finma hat den Angaben zufolge einen Multiplikator 2 vorgeschlagen, welcher aber als zu hoch kritisiert worden sei. Entsprechend sei er nun auf 1,5 angesetzt worden.
In Bezug auf die Offenlegung der LCR übernehme die Finma das von der Branche vorgeschlagene Wesentlichkeitsprinzip bei allen nicht systemrelevanten Banken. Somit müssen nicht systemrelevante Banken nicht zu allen qualitativen Angaben gemäss den Basel-III-Bestimmungen Stellung nehmen, sondern nur zu den für die Bank relevanten Punkten.
Ausserdem können systemrelevante Banken zur täglichen Berechnung der LCR-Kennzahl nun einen risikobasierten Ansatz verwenden. Anstelle einer täglichen Berechnung sämtlicher Komponenten der Kennzahl, müssen also volatile Komponenten zwar täglich, aber weniger volatile Komponenten nur wöchentlich aktualisiert werden. (AWP/mc/hfu)