«Weitreichender Sozialausbau durch die Hintertür»

«Weitreichender Sozialausbau durch die Hintertür»
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: FDP)

Bern – Der Bundesrat will den höchstversicherten Verdienst im Unfallversicherungsgesetz erhöhen. Damit weitet er sowohl in der Arbeitslosenversicherung ALV als auch in der Invalidenversicherung IV das Leistungsniveau substantiell aus. Angesichts der angespannten finanziellen Lage der Sozialversicherungen verurteilt der sgv diesen Sozialausbau durch die Hintertür. Er verlangt, dass die Bindung der Leistungen der ALV und der IV an den höchstversicherten UVG-Lohn aufgehoben wird.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, den höchstversicherten Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung von 126’000 auf 148’200. Franken zu erhöhen. Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Unfallversicherung halten sich in Grenzen. Der Entscheid wirkt sich aber direkt negativ auf die bereits heute angespannte finanzielle Situation der anderen Sozialwerke aus. So steigen in der Arbeitslosenversicherung die höchstversicherten Löhne an. Neben höheren Leistungen hat dies auch höhere Beitragszahlungen zur Folge. Und auch die IV wird mehr Leistungen ausrichten müssen. Da sich einnahmeseitig nichts ändert, wird der Schuldenabbau in der IV noch schwieriger.

Aus Sicht des sgv ist die Koppelung der Arbeitslosen- und der Invalidenversicherung an den höchstversicherten Verdienst verfehlt. Der sgv verlangt deshalb, dass diese Bindung endlich aufgehoben wird. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

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