sgv gegen neue Kapitalgewinnsteuer im Rahmen der Unternehmenssteuer-Reform III
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv anerkennt den Willen des Bundesrates, unter Berücksichtigung eines sich verändernden internationalen Umfelds, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu stärken. Der sgv begrüsst die vorgeschlagene Reform, lehnt steuerliche Kompensationsmassnahmen jedoch strikte ab, wie der Dachverband am Montag mitteilt.
Die Schweiz bleibt durch die in der Unternehmenssteuerreform III vorgeschlagenen Massnahmen für die Ansiedlung von Unternehmen attraktiv. Davon profitieren die KMU durch die Schaffung von Tausenden von Arbeitsplätzen. Die USR III bietet gute Ansätze zur Stärkung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Der sgv unterstützt daher die proaktiven Massnahmen des Bundesrates.
Die von der OECD angewendeten Steuerregelungen sollen auch in der Schweiz praktikabel sein. Der sgv unterstützt deshalb die Einführung eines speziellen Steuerprivilegs für Erträge aus Immaterialgüterrechten (Lizenz-Box), das auch auf Bundesebene eingeführt werden soll. Ebenfalls begrüsst der sgv die Streichung der Stempelsteuer auf das Eigenkapital.
Absage an Kompensationsmassnahmen
Hingegen lehnt der sgv Kompensationsmassnahmen entschieden ab, welche letztlich bloss neue Steuern einführen werden. Dazu zählt insbesondere die vorgeschlagene Kapitalgewinnsteuer. Ebenfalls negativ äussert sich der sgv zur Schaffung einer speziellen „Wegzugssteuer“ („exit tax“). Für den sgv ist es zudem unerlässlich, dass die Fortschritte aus der USR II beibehalten werden.
Der sgv erwartet vom Bundesrat, die Interessen der KMU ebenso entschieden wir jene der Grossunternehmen wahrzunehmen. Gleichzeitig muss der Bund die souveräne Steuerpolitik der Schweiz gegenüber der EU verteidigen. (sgv/mc/ps)
Die Nummer 1
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.