BVG-Kommission empfiehlt Beibehaltung des Mindestzinssatzes von 1.75%
Claude Frey, Nationalrat FDP NE, Präsident BVG-Kommission
Bern – Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz bei 1.75% zu belassen. Über eine allfällige Änderung des Satzes entscheidet der Bundesrat. Dies geht aus der Medienmitteilung von Montag hervor.
Die Mitglieder der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge haben sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den Mindestzinssatz 2015 bei 1.75% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu welchem Satz das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Entscheidend Rendite Bundesobligationen
Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.25% bis 2%. Entscheidend für die Festlegung der Höhe des Mindestzinssatzes ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Zu berücksichtigen ist jedoch ebenso, dass nicht die ganze Rendite einer Vorsorgeeinrichtung für die Mindestverzinsung verwendet werden kann. Die Vorsorgeeinrichtungen haben auch die Pflicht, die gesetzlichen Rentenanforderungen zu erfüllen, notwendige Rückstellungen vorzunehmen und Wertschwankungsreserven zu bilden. Dafür benötigen die Vorsorgeeinrichtungen ebenfalls Renditeanteile.
Die von der Mehrheit der BVG-Kommission favorisierte Formel zur Berechnung des Mindestzinssatzes ergibt aktuell einen Wert von 1.5%. Aufgrund der insgesamt zufriedenstellenden Situation an den Finanzmärkten hat sich eine Mehrheit (11 Stimmen) der Kommission für die Beibehaltung des Satzes ausgesprochen. 6 Stimmen votierten für 2%. Angesichts der tiefen Inflation stellen 1.75% eine gute Realverzinsung dar. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in einem Jahr erneut zu überprüfen. (EDI/mc/cs)