SR-Kommission will Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen überprüfen

SR-Kommission will Anforderungen an die Gültigkeit von Volksinitiativen überprüfen

Bern –  In ihrem Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hält die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates fest, dass die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform gemäss den heute geltenden Prüfungskriterien gültig erklärt werden kann. Diese Kriterien sollen jedoch einer Prüfung unterzogen werden.

Am 3. Juni 2014 beschloss der Ständerat mit 25 zu 14 Stimmen und 5 Enthaltungen, die Vorlage betreffend die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform (Volksinitiative Millionen-Erbschaften besteuern für unserere AHV) an die vorberatende WAK zurückzuweisen zwecks vertiefter Prüfung der Frage der Gültigkeit und Einholung eines Mitberichtes der SPK. Die SPK hält nun in ihrem Mitbericht fest, dass diese Volksinitiative gemäss den heute geltenden Kriterien gültig erklärt werden kann.

Katalog soll Experten unterbreitet werden
Allerdings ist die Kommission der Ansicht, dass aufgrund der Häufung von Volksinitiativen, welche in Konflikt mit Grundrechten und grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates stehen, eine grundsätzliche Überprüfung der heute geltenden Kriterien für die Ungültigkeitserklärung von Volksinitiativen vorgenommen werden muss. So soll zum Beispiel geprüft werden, ob weitere Ungültigkeitsgründe vorgesehen werden sollen, ob die Einheit der Materie gesetzlich präzisiert werden soll oder ob der Begriff der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts breiter interpretiert werden soll. Die Kommission wird einen Katalog mit diesen und weiteren Fragestellungen Experten unterbreiten und an einer späteren Sitzung Anhörungen zu diesem Thema durchführen. (parlament.ch/mc/ps)

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