sgv: Sozialmissbrauch bekämpfen

sgv: Sozialmissbrauch bekämpfen
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Europäische Staatsangehörige, die allein zum Zweck der Stellensuche in die Schweiz kommen, werden ausdrücklich von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Der sgv unterstützt die Revision des Ausländergesetzes.

Europäische Staatsangehörige, die einzig zur Stellensuche in die Schweiz einreisen, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen. So sieht es der Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes vor. Der Ausschluss gilt auch für Familienangehörige. Ausländische Personen, die eine Stelle suchen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Revision, wie er in einer Mitteilung schreibt. Sie sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Sozialmissbrauch. Europäische Staatsangehörige würden künftig die Schweiz nach einer gewissen Karenzfrist verlassen müssen, wenn sie keiner neuen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

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