Finma erlässt Verfügung gegen BNP Paribas Suisse wegen Verletzung US-Sanktionen

Finma erlässt Verfügung gegen BNP Paribas Suisse wegen Verletzung US-Sanktionen

Bern – Der Schweizer Ableger der französischen Grossbank BNP Paribas hat mitgeholfen, US-Sanktionen zu umgehen. Das stellt die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) laut einer Mitteilung vom frühen Dienstagmorgen fest. Die Schweizer Aufsichtsbehörde hat deshalb ein sogenanntes Enforcementverfahren gegen BNP Paribas Suisse geführt und eine Verfügung gegen die Bank ausgesprochen.

Die Finma verfügt darin gegen die BNP Suisse einen «Eigenmittelzuschlag für operationelle Risiken sowie ein zweijähriges Verbot von Geschäften mit von EU- oder US-Sanktionen betroffenen Gesellschaften und Personen». Darüber hinaus werde die Finma weiter untersuchen, wie Verwaltungsrat, Management und andere Angestellte der BNP Suisse in die Verfehlungen involviert waren.

Ungenügendes Risikomanagement
«Ungenügendes Risikomanagement im Umgang mit US-Sanktionen»: Das wirft die Finma der Bank vor, wie sie in der Nacht auf Dienstag in einer Mitteilung schrieb. Die Finma kam in einem Verfahren gegen die Schweizer Gesellschaft zum Schluss, dass das Finanzinstitut in der Schweiz gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen hat.

Am Montag hatte sich die BNP Paribas Gruppe in den USA schuldig erklärt, bei einigen Geschäften US-Sanktionen gegen den Sudan, den Iran und Kuba gebrochen zu haben und eine Busse von 8,97 Mrd USD akzeptiert.

Bei ihrer Untersuchung war die Finma der Frage nachgegangen, wie BNP Suisse die Risiken ihres grenzüberschreitenden Handelsgeschäftes im Zeitraum von 2002 bis 2011 erfasste, überwachte und begrenzte. Untersucht wurden die Entwicklung des Geschäfts mit Geschäftspartnern in Ländern unter US-Sanktionen, die entsprechende Geschäfts- und Überwachungspolitik seit 2002 sowie die Einhaltung interner Regeln und Weisungen.

«Gravierende Verletzung» durch Schweizer Gesellschaft
Die Untersuchungen der Finma ergaben, dass BNP Suisse die US-Sanktionen «vor allem gegenüber dem Sudan fortgesetzt und in erheblichem Umfang bis 2011 verletzt hat». In fünf Punkten legt die Finma dar, wie die Schweizer Gesellschaft gegen Sanktionen verstiess.

So hätten sudanesische und iranische Kunden BNP Suisse angewiesen, jede Bezugnahme auf den Sudan und den Iran oder die tatsächlichen Kunden in Überweisungen zu vermeiden. Damit blieben diese nicht in Filtern des internationalen Zahlungsverkehrs hängen.

Weiter führte die Schweizer Bank Transaktionen für sudanesische Kunden über Konten einer Drittbank in den USA aus – über dazwischen geschaltete «Satellitenbanken». Somit war für die US-Bank nicht ersichtlich, dass sudanesische Kunden involviert waren.

Auch Devisentransaktionen für vom Embargo betroffene Kunden tätigte die Bank. Die Überweisungen waren zwischen der BNP Suisse und BNP Paris gedeckt – dass sudanesische Kunden involviert waren, war auch hier für Dritte nicht mehr ersichtlich.

Zur Finanzierung des sudanesischen Ölhandels zeichnete BNP Suisse Akkreditive. Diese Anweisungen, mit denen einem Dritten Geld zur Verfügung gestellt wird, liessen somit nicht mehr auf den sudanesischen Hintergrund schliessen. Weiter habe die Schweizer Gesellschaft die gruppeninternen Weisungen nicht umgesetzt, die das Geschäft mit sudanesischen Kunden hätte unterbinden sollen.

Finma-Untersuchungen gegen Beteiligte
«Die Bank setzte sich unverhältnismässig hohen Rechts- und Reputationsrisiken aus und verstiess nach Schweizer Aufsichtsrecht gegen das Erfordernis für eine angemessene Organisation», heisst es in der Finma-Verfügung. Hinweise auf Verletzungen schweizerischer Sanktionen gebe es indes nicht.

BNP Suisse habe ihre Prozesse für Transaktionen mit Geschäftspartnern in Ländern unter Sanktionen in der Zwischenzeit angepasst. Die Finma werde die konsequente Umsetzung dieser Massnahmen überprüfen und hierfür einen unabhängigen Dritten einsetzen. (awp/mc/ps)

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