Wachstum bei Ergänzungsleistungen entspricht demografischer Entwicklung

Wachstum bei Ergänzungsleistungen entspricht demografischer Entwicklung
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16,1 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. (Bild: © Huntstock / Fotolia)

Bern – Am Mittwoch hat der Bundesrat darüber informiert, dass er den Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge ausschliessen möchte, um die Ergänzungsleistungen (EL) zu entlasten. Heute nun ist die EL-Statistik für 2013 vorgelegt worden. Sie zeigt zwar, dass 2013 erneut mehr Ergänzungsleistungen ausgezahlt wurden, allerdings war das Wachstum in den letzten Jahren selten so gering. Auf Unterstützung angewiesen sind nach wie vor in erster Linie IV-Rentnerinnen und -Rentner.

Insgesamt haben letztes Jahr 300’700 Personen Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente bezogen. Das sind 1,9% mehr als ein Jahr zuvor. Laut Statistik war das Wachstum in den letzten Jahren selten so gering: Nur 2007 lag es mit 1,5% noch tiefer. 2002 war die Zahl der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger um ganze 4,4% gestiegen. Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen stiegen letztes Jahr um 2,1% auf 4,5 Mrd CHF. Auch das ist das tiefste Wachstum seit langer Zeit. Letztmals lag es mit 2,3% im Jahr 2000 auf einem ähnlichen Niveau.

Mehr als die Hälfte für Heimpflege
Mit 2,2 Mrd CHF wurden 2013 knapp die Hälfte der gesamten Ausgaben für existenzsichernde Ergänzungsleistungen eingesetzt. Diese werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn damit die minimalen Lebenskosten nicht gedeckt werden können. Der grössere Teil der EL-Ausgaben, rund 2,3 Mrd, werden für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten verwendet. Im Durchschnitt betrugen die ausbezahlten Ergänzungsleistungen letztes Jahr 1’659 CHF pro Monat. Für Personen in Alters- und Pflegeheimen waren 3’126 CHF nötig, für Personen zu Hause hingegen nur rund 1’000 CHF.

Etwa jeder sechste Rentner auf EL angewiesen
Insgesamt waren letzten Jahr 16,1% aller Rentnerinnen und Rentner auf Ergänzungsleistungen angewiesen, mit grossen regionalen Unterschieden: Im Kanton Tessin bezogen 19% der Altersrentner eine EL, in Zug nur 7%. Neben dem Tessin weisen fast alle Westschweizer Kantone hohe EL-Bezugsquoten aus, ebenso Luzern und Basel-Stadt.

Hohe EL-Quote bei Menschen mit Behinderung
Gross sind die Unterschiede auch je nach Versicherung. Bei den AHV-Bezügerinnen und -Bezügern lag der Anteil letztes Jahr stabil bei 12,1%. Bei den IV-Rentnerinnen und -Rentnern wuchs die Quote hingegen weiter: Inzwischen sind schon 42,7% von ihnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen.

Diese Entwicklung deckt sich mit den Resultaten eines Berichts, den der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet und Ende letzten Jahres veröffentlicht hat. Demnach entspricht das Wachstum bei den Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung im Wesentlichen der demografischen Entwicklung: Die Zahl der EL-Leistungen nimmt zu, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner zunimmt.

Anders bei der Invalidenversicherung. Der hohe Anteil von IV-Rentnerinnen und Rentnern, die auf eine Ergänzungsleistung angewiesenen sind, hat zwar strukturelle Gründen. Weil viele Behinderte noch jung sind, verbleiben sie viel länger im EL-System als AHV-Rentnerinnen und -Rentner.

5. IV-Revision belastet EL
Die Entwicklung hat aber auch andere Ursachen: Die Leistungskürzungen, die im Rahmen der 5. IV-Revision beschlossen wurden, müssten teilweise durch die EL kompensiert werden, schreibt der Bundesrat in dem Bericht. Schon die vorangehende Revision hatte zu Mehrkosten geführt.

Bundesrat sieht Handlungsbedarf
Trotz dieser Analyse sieht der Bundesrat den Handlungsbedarf in einem anderen Bereich. Letzten Mittwoch hat er bekannt gegeben, dass das EL-System reformiert werden soll. In diesem Rahmen soll unter anderem die Möglichkeit abgeschafft werden, Kapital aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für den Schritt in die Selbständigkeit oder für den Hauskauf zu beziehen.

Gerade den Erwerb von Wohneigentum hatte der Bundesrat in dem Bericht noch als «wenig problematisch» bezeichnet. Dagegen verlieren rund 10% der Personen, die sich selbständig machen, zumindest einen Teil ihres Vorsorgekapitals. (awp/mc/pg)

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