Verbot von Kapitalbezügen aus der 2. Säule geplant
Kapitalbezüge aus der Pensionskasse könnten schon bald der Vergangenheit angehören. (Bild: © DOC RABE Media – Fotolia.com)
Bern – Künftig soll es nicht mehr möglich sein, aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge Kapital zu beziehen, um ein Haus zu kaufen oder sich selbständig zu machen. Der Bundesrat will solche Kapitalbezüge verbieten.
Immer mehr AHV- und IV-Rentner sind auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen. Darunter sind auch Personen, die früher Kapital aus der zweiten Säule bezogen haben. In letzter Zeit wurde deshalb Kritik am System laut, auch im Parlament. Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat vor kurzem beauftragt, statistische Daten zu erheben. Insbesondere soll er untersuchen, wie viele der Personen, die Kapital aus der zweiten Säule beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind.
Der Bundesrat hatte sich gegen den Auftrag gestellt. Er wies darauf hin, dass es sehr schwierig sei, einen Kausalzusammenhang zwischen Ereignissen herzustellen, die mehr als zehn Jahre auseinander lägen.
Reformprojekt im Herbst
Am Mittwoch hat der Bundesrat nun bekannt gegeben, dass er das System der Ergänzungsleistungen reformieren will. Bis im Herbst soll Sozialminister Alain Berset eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Erste Richtungsentscheide hat der Bundesrat jedoch bereits gefällt. So soll das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen erhalten bleiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die EL-Reform nicht zu einer Leistungsverschiebung in der Sozialhilfe führt, also nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Kantone, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt.
Mehr Eigenmittel im Alter
Um das Risiko einer EL-Abhängigkeit im Alter zu minimieren, soll die Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessert werden. Der Kapitalbezug aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll nicht mehr möglich sein.
Weiter soll die Anrechnung von Vermögensverzichten verbessert werden. Laut dem BSV soll es beispielsweise nicht mehr möglich sein, Vermögen auf Kinder zu übertragen und dann Ergänzungsleistungen zu beziehen. Auch sollen die Freibeträge auf Reinvermögen gesenkt werden, allerdings nicht auf selbstbewohnten Liegenschaften.
Fehlanreize reduzieren
Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL-System will der Bundesrat reduzieren. Zu diesem Zweck sollen die Vorschriften zur Anrechnung von effektiven und hypothetischen Erwerbseinkommen geändert werden. Weiter sollen die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf von Kindern angepasst und die Berücksichtigung der Krankenversicherungsprämien überprüft werden.
Mit diesen Verbesserungen wolle der Bundesrat erreichen, dass die breite Akzeptanz des EL-Systems erhalten bleibe und dass die Ergänzungsleistungen ihre Kernaufgabe auch in Zukunft wahrnehmen könnten, schreibt das BSV. Zweck der Ergänzungsleistungen sei es, eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten. In einem Bericht von letztem Herbst hatte der Bundesrat festgehalten, das System der Ergänzungsleistungen habe sich trotz stark gestiegener Kosten bewährt. Gemäss dem Bericht stiegen die Kosten zwischen 2006 und 2011 von 3,1 auf 4,3 Mrd CHF. (BSV/mc/pg)