sgv: Verfassungswidrige Erbschaftssteuer-Initiative darf gar nicht zur Abstimmung kommen
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Weil die Erbschaftssteuer-Initiative gegen die in der Verfassung garantierte Einheit der Materie verstösst, muss sie für ungültig erklärt werden und darf gar nicht zur Abstimmung kommen. Der sgv ist erfreut, dass diese Forderung beim Ständerat Gehör findet. Dieser hat heute entschieden, dass die Gültigkeit der Erbschaftsteuer-Initiative genauer überprüft werden muss.
Der Ständerat verlangt eine genauere Überprüfung der Verfassungsmässigkeit der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften für unsere AHV besteuern (Erbschaftssteuerreform)“. Damit kommt er einer Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv nach, der diese Entscheidung sehr begrüsst. Wie ein publiziertes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser von der Universität Lausanne klar und deutlich feststellt, verletzt die Erbschaftssteuer-Initiative den Grundsatz der Einheit der Materie und muss als verfassungswidrig für ungültig erklärt werden. Mit der Einführung einer neuen Steuer, der Umstellung der Finanzierung der AHV und dem Eingriff in die kantonale Steuerhoheit vereint die Initiative gleich drei unabhängige politische Fragen unrechtmässig in einer Initiative. Das verstösst gegen die Verfassung. Vor dem Hintergrund der sehr klaren Aussagen des Rechtsgutachtens fordert der sgv das Parlament auf, die Initiative für ungültig zu erklären.
Eine Annahme der Erbschaftssteuer-Initiative wäre ein frontaler Angriff auf die KMU-Wirtschaft. Mit der Erbschaftssteuer müssen KMU und Familienunternehmen bei der Nachfolgeregelung neu hohe Steuerbeträge bezahlen. Das bringt diese Unternehmen in ernsthafte Liquiditätsprobleme und führt insbesondere bei der Nachfolgeregelung zu existenziellen Schwierigkeiten. Auch ist sie ein weiterer Angriff gegen die föderalistische Finanz- und Steuerpolitik und damit gegen eine tragende Säule des Erfolgsmodells Schweiz. (sgv)