Credit Suisse legt Rechtsstreitigkeiten mit der FHFA bei
Brady Dougan, CEO Credit Suisse (Copyright: Credit Suisse)
Zürich – Die Grossbank Credit Suisse kann einen grossen Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Immobilienkrise in den USA beilegen. Die Bank habe mit der Federal Housing Finance Agency (FHFA) als Konservator von Fannie Mae und Freddie Mac eine Vereinbarung getroffen, die mit einer Zahlung von 885 Mio Dollar sämtliche Ansprüche in zwei hängigen Klagen begleiche, die die FHFA gegen die Credit Suisse eingereicht habe. Mit dieser Vereinbarung sei der bedeutendste hypothekarkreditbezogene Rechtsstreit mit Anlegern beigelegt, teilt die Grossbank am Freitagabend mit.
Die mit der Vereinbarung nun geregelten Ansprüche aus dem Rechtsfall «FHFA v. Credit Suisse, et al. und FHFA v. Ally Financial Inc., et al.» betreffen laut Mitteilung den Verkauf von Residential Mortgage-backed Securities (RMBS) im Umfang von rund 16,6 Mrd USD zwischen 2005 und 2007. Gemäss der Vereinbarung werde die Credit Suisse mit der Zahlung von 885 Mio USD diese Ansprüche begleichen. Daraus werde das Ergebnis des vierten Quartals 2013 und des Gesamtjahres 2013 der Gruppe mit 275 Mio CHF nach Steuern belastet, so die Grossbank weiter.
2013er Zahlen aktualisiert
Die Credit Suisse hat in der Folge die Zahlen des bereits vorgelegten Abschlusses aktualisiert, weil die Vereinbarung vor der auf den 3. April 2014 angesetzten Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2013 der Gruppe getroffen worden sei. Deshalb sei es gemäss den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen erforderlich, die daraus resultierende Belastung von 275 Mio CHF nach Steuern in der Jahresrechnung 2013 zu verbuchen.
Reinverlust von 8 Mio Franken im Q4 2013
Die Anpassung der am 6. Februar 2014 bekannt gegebenen vorläufigen Finanzergebnisse um diese Belastung führt laut Communiqué für das vierte Quartal 2013 zu einem ausgewiesenen Reinverlust von 8 Mio CHF; vor der Anpassung wurde ein Reingewinn von 267 Mio ausgewiesen. Für das Gesamtjahr 2013 und unter Berücksichtigung derselben Anpassung belaufe sich der ausgewiesene Vorsteuergewinn (Kernergebnis) auf CHF 3’994 Mio., verglichen mit 1’888 Mio im Jahr 2012, und der ausgewiesene den Aktionäre zurechenbare Reingewinn auf 2’794 Mio für 2013, verglichen mit 1’349 Mio im Jahr 2012.
Per Ende 2013 und unter Berücksichtigung dieser Belastung habe die Look-through Total Capital Ratio bei 15,9% gelegen, die Quote des harten Kernkapitals (CET1) nach Basel III (auf Look-through Basis) bei 10,2% und die Quote des harten Kernkapitals (CET1) nach Basel III bei 15,9%, heisst es weiter.
Die endgültige geprüfte Jahresrechnung 2013 der Credit Suisse Group werde im Geschäftsbericht 2013 enthalten sein, der am 3. April 2014 veröffentlicht werde. Gleichzeitig werde eine endgültige Fassung des Berichts für das vierte Quartal 2013 veröffentlicht, so die Bank. (awp/mc/pg)