Bundesrat: Stromeffizienz-Initiative ohne Gegenvorschlag ablehnen

Bundesrat: Stromeffizienz-Initiative ohne Gegenvorschlag ablehnen
Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin UVEK (Foto: admin.ch)

Bundesrätin Doris Leuthard, Vorsteherin UVEK (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Stromeffizienz-Initiative verabschiedet. Obwohl der Bundesrat die wachsende Bedeutung der Stromeffizienz anerkennt und die grundsätzlichen Anliegen der Initianten teilt, empfiehlt er den eidgenössischen Räten, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen. In seiner Begründung verweist der Bundesrat auf die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, die auf die Senkung des gesamten Energieverbrauchs ausgerichtet ist und nicht nur auf den Stromverbrauch fokussiert. Ausserdem seien die Stromeffizienzziele der Energiestrategie 2050 tendenziell sogar strenger als diejenigen der Initiative.

Die Volksinitiative „Für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)» wurde am 15. Mai 2013 mit 109‘420 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert eine Verfassungsgrundlage für substanzielle Verbesserungen der Stromeffizienz. Der Bund soll Stromeffizienzziele vorgeben und zusammen mit den Kantonen die entsprechenden Massnahmen treffen. Als erstes Ziel soll der jährliche Stromendverbrauch bis 2035 auf dem Niveau von 2011 stabilisiert werden.

Der Bundesrat hält darin fest, dass sich die allgemeine Stossrichtung der Initiative im Bereich Stromeffizienz mit derjenigen der Energiestrategie 2050 und insbesondere des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 deckt. Die Stromeffizienzziele des ersten Massnahmenpakets sind tendenziell sogar strenger als diejenigen der Initiative. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen zur Ablehnung:

  1. Die Bundesverfassung enthält bereits heute übergeordnete Bestimmungen zum rationellen Energieverbrauch und zum Energiesparen. Konkrete Effizienzziele sind aus staatspolitischen Gründen nicht in der Bundesverfassung, sondern auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe zu regeln.
  2. Die Initiative fokussiert einseitig auf den Energieträger Strom ohne Berücksichtigung der Gesamtenergieeffizienz. Dies könnte zu Verzerrungen zwischen den verschiedenen Energieträgern führen und die notwendige Optimierung der Gesamtenergieeffizienz verhindern.
  3. Mit dem ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 können die Potenziale der Gesamtenergieeffizienz und der erneuerbaren Energien mit einem rasch umsetzbaren Gesetzespaket ohne Verfassungsänderung erschlossen werden. In einer zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 soll das bestehende Fördersystem nach 2020 in ein Lenkungssystem umgebaut werden.

(uvek/mc/cs)

Schreibe einen Kommentar