Einheitlicher Rahmen für Ladenöffnungszeiten an Werktagen
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Bern – Schweizer Detailhandelsunternehmen sollen alle die Möglichkeit erhalten, ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offenzuhalten. Der Sonntag ist nicht betroffen und die kantonalen Feiertage sind ausgenommen. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einem neuen Gesetz mit diesem minimalen Rahmen für die Ladenöffnungszeiten an Werktagen auf nationaler Ebene eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 30. Mai 2014.
Bisher sind die Ladenöffnungszeiten durch kantonales Recht geregelt, eine Regelung auf Bundeebene existiert nicht. Das geplante neue Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) sieht nun vor, dass die Detailhändler ihre Geschäfte zwischen 6 und 20 Uhr unter der Woche und am Samstag zwischen 6 und 19 Uhr offen halten dürfen. Die Kantone können – unter Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsgesetzes – längere Ladenöffnungszeiten erlauben und Abendverkäufe an Werktagen bzw. Ladenöffnungen an Sonn- und kantonalen Feiertagen genehmigen. (Seco/mc/pg)