Mehr Geld für grünen Strom

Mehr Geld für grünen Strom

Während die Stromkonsumenten mehr bezahlen, erhalten die Betreiber von Solaranlagen künftig weniger Geld.

Bern – Für die Förderung von Strom aus Sonne, Wind und anderen erneuerbaren Energiequellen steht ab diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung. Dennoch müssen sich viele Betreiber von Anlagen, die Unterstützung beantragt haben, weiter gedulden: Nicht alle können berücksichtigt werden.

Rund 31’000 Projekte stehen derzeit auf der Warteliste für die so genannte kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Diese spielt bei der geplanten Energiewende eine wichtige Rolle, da sie Produzenten von Strom aus Wind- und Kleinwasserkraftwerken, Biomasse, Fotovoltaik und Geothermie entschädigt. Mit dem Betrag wird die Differenz zwischen Produktionspreis und aktuellem Marktpreis beglichen.

Das Geld dafür stammt von den Stromkonsumenten, die seit 2009 einen so genannten KEV-Zuschlag zahlen. Per 1. Januar stieg dieser um 0,15 Rappen auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Eine weitere Erhöhung ist nicht ausgeschlossen: Das revidierte Energiegesetz, das Anfang 2014 in Kraft getreten ist, erlaubt einen maximalen Zuschlag von 1,5 Rappen.

«Energiewende light»
Die Erhöhung ist Kernstück des als «Energiewende light» bezeichneten indirekten Gegenvorschlags zur Cleantech-Initiative der SP, den das Parlament in der Sommersession guthiess. Ziel ist es, die Warteliste von Projekten abzutragen, für die Unterstützung beantragt worden ist. Dazu beitragen soll auch eine neu eingeführte Einmalvergütung, die kleinere Solaranlagen anstelle der KEV erhalten.

Jeden Monat rund 1000 neue Projekte
Doch obwohl mehr Geld in den Fördertopf fliesst und mit der Einmalvergütung für kleine Solaranlagen ein neues Werkzeug zur Verfügung steht, dürfte die KEV-Warteliste vorerst nicht kürzer, sondern länger werden. Die Netzgesellschaft Swissgrid, die das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt, geht davon aus, dass die Liste 2014 tendenziell weiter wachsen wird – wenn auch nicht mehr so stark wie bis anhin.

Es werde einen «bedeutenden Abbau» geben, teilt Swissgrid-Sprecher Andreas Schwander auf Anfrage mit: 2014 könnten rund 7’000 bis 8’000 Projekte abgebaut werden. Doch gleichzeitig kommen laufend neue hinzu – laut Schwander rund 1’000 pro Monat. Da ein Teil davon Anrecht auf die Einmalvergütung hat, landen aber nicht alle neu angemeldeten Projekte auf der Warteliste.

Den Stromkonsumenten wird trotz der langen Liste vorerst nicht die maximal mögliche Abgabe von 1,5 Rappen pro Kilowattstunde in Rechnung gestellt. Das Bundesamt für Energie (BFE) begründete dies damit, dass noch nicht alle geplanten und projektierten Anlagen gebaut sind und Strom ins Netz einspeisen. Erst wenn es so weit ist, erhalten sie die Vergütung.

KEV-Zuschlag reisst kein Loch in die Haushaltskasse
Für die Haushalte führt die Erhöhung des KEV-Zuschlags nur zu einer geringen Mehrbelastung: Der KEV-Zuschlag wird einen Vierpersonenhaushalt mit einem Stromverbrauch von rund 5000 Kilowattstunden (kWh) dieses Jahr mit 30 CHF belasten – 7,50 CHF mehr als letztes Jahr. Bei der maximal möglichen Abgabe von 1,5 Rappen pro kWh wären es für den gleichen Haushalt 75 CHF im Jahr.

Für Unternehmen, die viel Strom verbrauchen, gibt es eine Sonderregelung: Sie können bezahlte Zuschläge zurückfordern, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz verbessern.

Weniger Geld für Solaranlagen
Während die Stromkonsumenten mehr bezahlen, erhalten die Betreiber von Solaranlagen künftig weniger Geld. Der Bundesrat hat die Vergütungssätze per 1. Januar 2014 gekürzt und die Zeitdauer der Subvention von 25 auf 20 Jahre gesenkt. Er begründete diesen Schritt damit, dass die Preise für Fotovoltaikmodule und die Installationskosten gesunken sind. Die Kürzungen fallen allerdings weniger stark aus als ursprünglich geplant. Der Bundesrat war der Solarbranche entgegengekommen, nachdem diese in der Anhörung heftig protestiert hatte.

Gekürzt wurde auch die Vergütungsdauer für Kleinwasserkraftwerke und Biomasseanlagen mit Entsorgungsauftrag – etwa Kehrichtverbrennungsanlagen. Für die übrigen Biomasseanlagen ebenso wie für Windenergieanlagen und Geothermiekraftwerke bleibt die Vergütungsdauer bei zwanzig Jahren. (awp/mc/pg)

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