Swatch Group gewinnt Rechtsstreit mit Tiffany
Nayla Hayek, VRP Swatch Group. (Bild: The Swatch Group)
Biel – Die Swatch Group hat den Rechtsstreit gegen den US-Juwelier Tiffany gewonnen. Gegenstand der Auseinandersetzung ist der im Jahr 2011 gescheiterte Versuch, eine gemeinsame Uhrenmarke zu lancieren. Tiffany ist dabei von einem Schiedsgericht in den Niederlanden zu einer hohen Schadenersatzzahlung verpflichtet worden und will nun die neue Ausgangslage im Rechtsfall überprüfen. Derweil spricht Swatch-Chef Nick Hayek mit Blick auf die zu erwartende Zahlung von einem «akzeptablen Betrag».
Tiffany muss gemäss dem Schiedsspruch des niederländischen Gerichts der Swatch Group rund 402 Mio CHF Schadenersatz bezahlen, wie der Bieler Uhrenkonzern am Sonntagabend mitgeteilt hat. Die Gegenklage von Tiffany sei vollumfänglich abgewiesen worden, hiess es weiter. Swatch hatte in dem Rechtsstreit Schadenersatz von 3,8 Mrd CHF gefordert. Tiffany wiederum verlangte mit der Gegenklage 542 Mio CHF.
Gemeinsame Uhrenmarke
Der Streit ging auf einen Zusammenarbeitsvertrag von 2007 zurück: Die beiden Unternehmen riefen gemeinsam die Uhrenmarke «Tiffany & Co» ins Leben – von Swatch hergestellte Uhren im mittleren Preissegment, die sowohl in Swatch- und Tiffany-Geschäften als auch über Dritthändler vertrieben werden sollten. Die Geschäftsführung der 2008 für das gemeinsame Geschäft gegründeten Tiffany Watch übernahm Nayla Hayek, die heutige Swatch-Group-Verwaltungsratspräsidentin. Im September 2011 beendete Swatch die Zusammenarbeit mit Tiffany und warf dem US-Juwelier vor, die Entwicklung des Geschäfts systematisch behindert zu haben.
Mit dem geforderten Schadenersatz sollte der Verlust des langfristig geplanten Geschäfts ausgeglichen werden. Weil die beiden Unternehmen sich auf einen Drittstaat als Gerichtsstand geeinigt hatten, hatte sich das niederländische Schiedsgericht mit der Angelegenheit zu befassen.
Nick Hayek: «Genugtuung für Swatch-Mitarbeitende»
«Der Ausgang des Rechtsstreits ist die Bestätigung von neutraler Stelle dafür, was wir von Beginn weg zu diesem Fall vertreten haben», erklärte Swatch-Chef Nick Hayek am Montag auf Anfrage von AWP. Die Zusammenarbeit sei von Seiten Tiffany gezielt torpediert worden. Insofern sei der Entscheid des Schiedsgerichts vor allem auch für jene Mitarbeitenden bei Swatch Group eine Genugtuung, die unter der Führung seiner Schwester Nayla motiviert für das Projekt gearbeitet und viel Energie dafür verwendet hätten, so Hayek weiter.
Swatch Group habe mit der ursprünglich im Rahmen der Klage geforderten Schadenersatzzahlung von 3,8 Mrd CHF das mögliche Gewinnpotential des Projekts über die Dauer von 30 Jahre aufzeigen wollen. Die nun vom Schiedsgericht zugesprochenen 402 Mio seien trotzdem ein akzeptabler Betrag, erklärte Hayek.
Tiffany prüft Urteil
In einem Communiqué teilte Tiffany am frühen Montagmorgen mit, das Unternehmen prüfe das Urteil zusammen mit seinen Anwälten. Tiffany-Chef Michael Kowalski zeigte sich schockiert und enttäuscht. Seine Firma verfüge indessen über die nötigen Mittel, die Schadenersatzzahlung zu leisten.
Die weltweit bekannte Juwelier-Kette Tiffany wurde 1837 in New York gegründet. Ihr Geschäft an der Fifth Avenue wurde im Film «Frühstück bei Tiffany» («Breakfast at Tiffany’s») mit Audrey Hepburn aus dem Jahre 1961 verewigt.
Swatch-Aktie im Plus
An der Börse tendieren die Swatch-Titel bis am Mittag mit 0,6% auf 585 CHF im Plus. Die Papiere des Branchennachbars Richemont steigen um 0,8% und der Gesamtmarkt (SMI) gewinnt 0,14%, wobei die Marktentwicklung von den Kursverlusten der Schwergewichte Roche und Nestlé gebremst wird.
Die Analysten der ZKB sind in diesem Rechtsstreit grundsätzlich von einem positiven Ausgang für die Swatch Group ausgegangen. Die Höhe der Schadenersatzzahlung stelle aber zweifellos eine positive Überraschung dar, heisst es in einem Kurzkommentar. Der Entscheid des Schiedsgerichts sei ein Weihnachtsgeschenk, so die Bank Vontobel. Allerdings seien weitere rechtliche Schritte möglich und daher berücksichtigen die Vontobel-Analysten die mögliche Schadenersatzzahlung noch nicht in ihren Berechnungen. (awp/mc/pg)