US-Programm: Raiffeisen und Postfinance gehen unterschiedliche Wege

US-Programm: Raiffeisen und Postfinance gehen unterschiedliche Wege

Hansruedi Köng, CEO PostFinance. (Bild: PostFinance)

Bern – Mit der Raiffeisen-Gruppe und der Postfinance haben am Freitag zwei der grössten Finanzinstitute der Schweiz über ihre Teilnahme am US-Programm zur Lösung des Steuerstreits informiert. Die Postfinance nimmt als «Kategorie 2»-Institut teil und muss entsprechend mit einer Busse rechnen. Die Raiffeisen-Gruppe glaubt dagegen nicht, dass sie US-Steuergesetze verletzt hat und will sich entweder in die Kategorie 3 oder 4 einordnen.

Ihren Entscheid, sich in der Kategorie 2 anzumelden, begründet die Postfinance mit der aktuellen Unsicherheit, ob sich die Postfinance für die – bussenfreie – Kategorie 3 qualifizieren kann. «Unklar ist auch, inwiefern das Geschäftsmodell mit dem Grundversorgungsauftrag Zahlungsverkehr im Rahmen des Programms Berücksichtigung findet», heisst es in einer Mitteilung. Mit dem gewählten Vorgehen solle das Risiko, mit ausländischen Behörden in Konflikt zu geraten, minimiert werden.

Das Institut hält sich allerdings auch die Option offen, zu einem späteren Zeitpunkt einen «Non-Target-Letter» gemäss «Kategorie 3» zu beantragen. Falls sich Postfinance für einen Wechsel entscheidet, werde sie dies zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2014 tun.

Raiffeisen-Gruppe schwankt zwischen Kategorien 3 und 4
Die Raiffeisen-Gruppe glaubt dagegen offensichtlich nicht, gegen US-Steuergesetz verstossen zu haben. Sie will nun in den nächsten Monaten Abklärungen durchführen und dann im kommenden Jahr einen definitiven Entscheid zwischen den Kategorien 3 und 4 fällen, wobei laut einer Mitteilung vom Freitag die Kategorie 3 derzeit im Vordergrund steht. Grundlage für den Entscheid sei, dass Raiffeisen US-Kunden nicht systematisch und aktiv bei der Steuerhinterziehung unterstützt habe.

Banken der Kategorie 3 und 4 können zwischen Anfang Juli und Ende Oktober 2014 bei den US-Behörden einen sogenannten «Non-Target Letter» beantragen – eine Bescheinigung, dass sie nicht das Ziel von Untersuchungen sind. Kategorie 3-Banken müssen einen unabhängigen Prüfer bestimmen, der die Bank unter die Lupe nimmt und zuhanden der US-Justiz einen Bericht verfasst. Die rein inlandorientierten Kategorie 4-Banken müssen dagegen nichts beweisen.

Notenstein und VZ Depotbank ebenfalls nicht in Kategorie 2
Die Raiffeisen-Tochter Notenstein hat noch nicht entschieden, ob sie überhaupt am Steuerprogramm teilnehmen wird. Die Vermögensverwalterin werde sich aber entweder in die Kategorie 3 einreihen oder gar nicht teilnehmen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Notenstein ist aus dem Nicht-US-Teil der untergegangenen Bank Wegelin hervorgegangen.

Auch die zur Finanzdienstleisterin VZ Holding gehörende VZ Depotbank ist überzeugt, keine US-Steuergesetze gebrochen zu haben und schliesst deshalb eine Teilnahme am US-Steuerprogramm in der Kategorie 2 aus. Über eine Teilnahme in einer der weiteren Kategorien 3 oder 4 sei ebenfalls noch nicht entschieden, bestätigte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage.

In die Kategorie 4 für rein inlandorientierte Institute ordnet sich derweil die DC Bank ein, die der Burgergemeinde Bern gehört.

US-Justizministerium ermutigt – und droht
Das US-Justizministerium hat inzwischen die Schweizer Banken ermutigt, am US-Programm zur Bereinigung des Steuerstreits teilzunehmen. Das Programm sei eine «einmalige Chance», eine Lösung in der Frage von kriminellem Verhaltens im Offshore Banking zu finden, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Eine Nicht-Teilnahme hingegen sei riskant.

In vergangenen Tagen hatten mehrere Banken mitgeteilt, in der Kategorie 2 am US-Programm teilzunehmen, unter ihnen die Berner Kantonalbank (BEKB) sowie die Regionalbanken Valiant und Bank Linth LLB. Auch die Migros Bank und die Bank Coop wollen sich in die Kategorie 2 einordnen. Dagegen hat die Vermögensverwalterin Vontobel eine Teilnahme in der von Bussenzahlungen befreiten «Kategorie 3»-Bank angekündigt.

Weitere Entscheide in der kommenden Woche
Der definitive Entscheid über die Teilnahme am US-Programm durch den Verwaltungsrat steht in vielen Finanzinstituten noch in den kommenden Tagen an. So hat etwa ein halbes Dutzend Kantonalbanken angekündigt, ihren Entscheid in der kommenden Woche offen zu legen, die meisten davon bereits am Montag. (awp/mc/pg)

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