Finma-Urteile gegen ehemalige KPT-Verwaltungsräte bestätigt

Finma-Urteile gegen ehemalige KPT-Verwaltungsräte bestätigt

KPT-Sitz in Bern.

St. Gallen – Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in seinen Urteilen die durch die FINMA festgestellten schweren Pflichtverletzungen und die auferlegten Berufsverbote gegen zwei ehemalige Verwaltungsratsmitglieder der KPT Versicherungen AG (KPT VAG) vollumfänglich sowie die angeordnete Einziehung unrechtmässiger Bezüge weitgehend bestätigt.

Im Wesentlichen hat das BVGer festgestellt, dass die beiden ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit wiederholt und in schwerer Weise gesetzliche Sorgfalts- und Treuepflichten verletzt haben. Die von der FINMA ausgesprochenen Berufsverbote wurden bestätigt. Soweit sich die Beschwerden gegen die Einziehung unrechtmässiger Bezüge richteten, wurden sie im Wesentlichen abgewiesen; sie wurden aber in dem Umfang gutgeheissen und an die FINMA zur Neubeurteilung zurückgewiesen, als sich der Einziehungsentscheid auf Entschädigungen bezog, die wirtschaftlich nicht zu Lasten der durch die FINMA beaufsichtigten KPT VAG gegangen sind.

Berufsverbot
Die FINMA schloss mit Verfügung vom 6. Januar 2012 das Verwaltungsverfahren gegen die KPT VAG sowie drei ihrer Führungspersonen ab und stellte darin schwere Pflichtverletzungen fest. Dem ehemaligen Präsidenten und dem Ex-Vizepräsidenten des KPT-Verwaltungsrates war von der FINMA 2012 zur Last gelegt worden, bei der geplanten Fusion mit Sanitas die Regeln zu Interessenskonflikten unzureichend beachtet und die Sorgfalts- und Treuepflichten schwer verletzt zu haben. Die FINMA verbot auf Grund der festgestellten Pflichtverletzungen zwei ehemaligen Verwaltungsratsmitgliedern der KPT VAG während vier Jahren in leitender Stellung im Finanzbereich tätig zu sein und zog deren ungerechtfertigte Bezüge aus Mandatsverträgen ein.

Hiergegen erhoben die zwei ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder der KPT VAG am 9. resp. 10. Februar 2012 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Gegenstand der Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht waren unter anderem die Fragen, ob die FINMA zu Recht feststellte, dass die ehemaligen Verwaltungsratsmitglieder ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten in schwerer Weise verletzt hatten und ob die von der FINMA verfügten Berufsverbote sowie die Einziehung der ungerechtfertigten Bezüge zu Recht erfolgten.

Diese beiden Urteile können beim Bundesgericht angefochten werden. (BVGer/mc/ps)

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