Erb-Prozess: Forderungen an Rolf Erb belaufen sich auf 6,5 Mrd CHF

Erb-Prozess: Forderungen an Rolf Erb belaufen sich auf 6,5 Mrd CHF

Rolf Erb anlässlich des erstinstanzlichen Prozesses vor der Bezirksgericht Winterthur im Januar 2012.

Zürich – Rolf Erb, der sich in dieser Woche vor dem Zürcher Obergericht verantworten muss, hat bei seinen Gläubigern riesigen Schaden hinterlassen. Die Forderungen an den 62-jährigen letzten Konzernchef der Erb-Gruppe belaufen sich auf astronomische 6,5 Mrd CHF, wie am Donnerstag bekannt wurde.

Nach dem Zusammenbruch im Jahr 2003 war anfangs von Forderungen von insgesamt knapp 3 Mrd CHF die Rede, mittlerweile sind es noch 3,5 Mrd mehr. Unter den Gläubigern sind zahlreiche Banken, darunter UBS und Credit Suisse, die Autofirma Mitsubishi sowie der Kanton Zürich und die Stadt Winterthur.

Sie alle hoffen seit Jahren, etwas von den Millionen wiederzusehen, die sie der Erb-Gruppe einst in Form von Krediten gewährten oder im Fall von Zürich und Winterthur auf die Begleichung der Steuern. Gemäss Angaben des Gläubiger-Anwaltes sind unter den Gläubigern auch einzelne Erb-Holdingfirmen. Sie schulden sich gegenseitig Millionen, weil Erb jeweils Millionen-Beträge hin- und herschob, um die schlimmsten Löcher zu stopfen.

Nicht genügend Platz für die vielen Nullen
Mit so hohen Forderungen sehen sich Konkursämter selten konfrontiert. Beim Konkursamt im Kanton Thurgau, wo die offenen Beträge im Fall Erb gesammelt und aufgelistet wurden, hatte die Eingabemaske im Computersystem gar nicht genügend Platz für die vielen Nullen. Wegen der Erb-Pleite musste das Amt die Eingabefelder erweitern lassen.

Schon Jahre vor dem Kollaps sei die Lage der Erb-Gruppe hoffnungslos gewesen, sagte der Gläubiger-Anwalt. «Daran ändern auch die langfädigen Ausführungen der Verteidiger nichts.» Erbs Anwälte stellten den Konzern in ihren Plädoyers als blühende, nicht überschuldete Firma dar, die lediglich «Massnahmen zur Steueroptimierung» ergriffen habe.

Schlusswort am Freitag
Sie stützten sich dabei auf ein neues Gutachten, das Erb selber in Auftrag gegeben hatte. Die Staatsanwältin bezeichnete das mehrere hundert Seiten lange Werk als «gekauftes Gefälligkeitsgutachten. Der Gläubiger-Anwalt ist ähnlicher Meinung: «Das Gutachten ist völlig unbrauchbar.

Der Prozess wird mit weiteren Vorträgen von Anklage und Verteidigung weitergeführt, wobei allerdings nicht viel Neues zu erwarten sein dürfte. Erb wird nur noch einmal zu Wort kommen: Er wird den Berufungsprozess am Freitag mit einem längeren Schlusswort beenden. Wann das Urteil gesprochen wird, ist noch unklar.

Rolf Erb soll während fünf Jahren die Bilanzen der Erb-Gruppe manipuliert haben, um so an weitere Bank-Kredite zu kommen. Im Jahr 2003 klappte das Kartenhaus zusammen. Erb wurde im März 2012 vom Winterthurer Bezirksgericht zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung. (awp/mc/ps)

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