SRV fordert Insolvenzabsicherung für Airlines
Grounding von Hello Airlines vom 21. Oktober 2012.
Zürich – Wenn Fluggesellschaften in den Konkurs fliegen, bleiben immer wieder unzählige Passagiere auf ihren wertlosen Tickets sitzen. Der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) drängt daher darauf, dass Airlines verpflichtet werden, die Kundengelder abzusichern. Dieser Forderung hat der SRV neulich an einer Tagung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) Nachdruck verliehen.
Die Luft am Himmel wird dünner. Konkurse von Fluggesellschaften häufen sich. Im Jahr 2011 mussten weltweit 23 Airlines Insolvenz anmelden. 2012 waren es sogar 28, darunter die Schweizer Gesellschaft Hello Airlines. Im ersten Quartal 2013 haben weitere fünf Fluggesellschaften die Segel gestrichen.
Neben den Mitarbeitenden erleiden in solchen Fällen auch unzählige Passagiere einen finanziellen Schaden. Laut Zahlen der EU-Kommission haben in den letzten zehn Jahren rund zwei Millionen europäische Flugpassagiere wegen Airline-Konkursen zum Teil viel Geld verloren. Ein bekanntes Beispiel ist die ungarische Malev. Nach ihrem Konkurs im Februar 2012 wurden 758’000 reservierte und bezahlte Flugtickets wertlos. Bis heute kämpfen viele der geprellten Kunden vergeblich um eine Rückerstattung.
SRV setzt sich für die Kunden ein
Seit dem Konkurs der Hello Airlines im vergangenen Jahr setzt sich der Schweizerische Reisebüro-Verband vehement dafür ein, dass alle Fluggesellschaften eine Insolvenzversicherung abschliessen müssen. Diese würde im Falle eines Konkurses die offenen Kundengelder absichern. In der Reisebranche sind bei Pauschalreisen solche Versicherungen zum Schutz der Konsumenten seit Jahren Pflicht. Für die Fluggesellschaften gibt es jedoch keine Vorschriften.
Für den SRV-Geschäftsführer Walter Kunz Grund genug, anlässlich der jüngsten Tagung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) mit allen wichtigen Vertretern der Schweizer Luftfahrtbranche der Forderung des Reisebüro-Verbands Nachdruck zu verleihen. „Es kann nicht sein, dass Reiseveranstalter und Reisebüros ihren Kundengeldern Sorge tragen, Fluggesellschaften hingegen dafür keinerlei Verantwortung übernehmen müssen“, so Kunz. (SRV/mc/ps)