Freihandelsabkommen mit China unterzeichnet

Freihandelsabkommen mit China unterzeichnet

Start der Verhandlungen am 28. Januar 2011 in Davos mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann (l.) und dem damaligen Handelsminister Chen Deming.

Peking – Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China ist unterzeichnet. Vertreter der beiden Regierungen haben am Samstagmorgen in Peking ihre Unterschriften unter die Vereinbarung gesetzt. Die Schweiz war vertreten durch Bundesrat Johann Schneider-Ammann, den Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Auf chinesischer Seite hat Handelsminister Gao Hucheng das 1152 Seiten umfassende Dokument unterzeichnet.

Der Unterzeichnung vorangegangen waren neun Verhandlungsrunden in zweieinhalb Jahren. In die Wege geleitet wurden die Verhandlungen im Januar 2011, als Schneider-Ammann und der damalige chinesische Handelsminister Chen Deming am WEF in Davos eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten.

Handel und Investitionsförderung
Der Vertrag deckt ein breites Spektrum an Themen ab: Neben dem Handel von Industriegütern und landwirtschaftlichen Produkten und damit verbundenen Zöllen regelt das Freihandelsabkommen auch die Verwendung von Herkunftsbezeichnungen, den Schutz geistigen Eigentums sowie nicht-tarifäre Handelshindernisse. Daneben werden aber auch Themen wie die Investitionsförderung und die Verbesserung der Transparenz bei öffentlichen Submissionen aufgegriffen. Mit dem Freihandelsabkommen sind zudem weitere Vereinbarungen verknüpft. Dazu gehört eine, in der Arbeitsfragen aufgegriffen werden. Sie hat das Ziel, die Arbeitsbedingungen in China zu verbessern.

Wettbewerbsvorteil für Schweizer Firmen
Wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Mitteilung vom Samstag schrieb, erhalten Schweizer Unternehmen mit dem Freihandelsabkommen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen aus Ländern, welche keinen solchen Vertrag mit China abgeschlossen haben. Profitieren dürften insbesondere Milchverarbeiter: Deren Exporte ins Reich der Mitte werden künftig nicht mehr von Zöllen erschwert. Auch andere landwirtschaftliche Güter können zu Vorzugskonditionen nach China verkauft werden.

Auf chinesischer Seite stark vom Freihandelsabkommen profitieren dürften Kleider- und Schuhhersteller. Auf ihre Produkte wird die Schweiz fortan keine Zölle mehr erheben. Auch für andere Industriezweige lässt die Schweiz die Zölle weg oder reduziert diese.

Agrarmarkt noch geschützt
Weiterhin geschützt wird in der Schweiz der Markt für landwirtschaftliche Produkte: Von tieferen Zöllen profitieren werden einzig Produzenten von Agrarprodukten, die in der Schweiz nicht angebaut werden, wie beispielsweise Tropenfrüchte. Vereinfacht wird die Einfuhr von Früchten und Gemüsen auch ausserhalb der jeweiligen Erntesaison in der Schweiz. Noch auf Zollreduktionen warten müssen im Gegenzug viele Schweizer Industrieunternehmen. China wird die Zölle für Schweizer Maschinen, Uhren und Präzisionsinstrumente nur etappenweise in fünf bis acht, in gewissen Bereichen sogar erst in 15 Jahren senken. Das gleiche gilt auch für pharmazeutische Produkte aus der Schweiz.

Beim Abkommen handelt es sich um einen bilateralen Vertrag, was für die Schweiz eher ungewöhnlich ist. Die meisten Freihandelsabkommen hat die Schweiz zusammen mit den anderen EFTA-Ländern abgeschlossen. Die Präambel des Abkommens bezieht sich auf die fundamentalen Werte und Instrumente des internationalen Rechts. Hervorgehoben wird zudem, dass die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie der Umweltschutz miteinander im Gleichgewicht stehen müssen. (awp/mc/ps)

 

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