Steuerstreit: US-Bedingungen laut Rechtsexperte nicht zu erfüllen

Steuerstreit: US-Bedingungen laut Rechtsexperte nicht zu erfüllen

Peter V. Kunz, Wirtschaftsrechtsprofessor an der Uni Bern. (Foto: Uni Bern)

Bern – Die angeblichen Nachforderungen der USA zum Alternativplan des Bundesrats im Steuerstreit sind gemäss Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz rechtsstaatlich problematisch und wohl verhandlungstaktisch motiviert. Seiner Meinung nach kann der Bundesrat gar nicht anders, als sie zurückzuweisen.

Die Landesregierung habe keine Möglichkeit, allfälligen Forderungen der Amerikaner nach einer Garantie und nach einer «Guillotinen»-Klausel im Steuerstreit nachzugeben, sagte Kunz am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda: «Es gibt hier keine Manövriermasse.»

Nach den Vorstellungen der US-Seite soll der Bundesrat gemäss einer nicht offiziell bestätigten Information der «Neuen Zürcher Zeitung» in einer gemeinsamen Erklärung, einem sogenannten Joint Statement, eine Garantie abgeben, dass die Schweizer Banken ein US-Programm vollumfänglich erfüllen. Zudem wollen sich die USA angeblich das Recht ausbedingen, ihr ganzes Programm sofort zu beenden, falls ein Schweizer Gericht auch nur eine Bank daran hindert, Daten nach Übersee zu liefern.

Ein Programm der USA erhofft sich der Bundesrat als Gegenleistung für einen Alternativplan der Schweiz. Mit diesem Plan soll es den Banken doch noch ermöglicht werden, ihre Vergangenheit in den Vereinigten Staaten aussergerichtlich zu bereinigen.

Gewaltentrennung würde verletzt
Zusicherungen, wie sie die USA für ihr Programm nun verlangten, könne der Bundesrat wegen der Gewaltentrennung gar nicht abgeben – schon gar nicht im Rahmen eines Joint Statements, erklärt Rechtsexperte Kunz. Dessen sei sich der Bundesrat bewusst. Juristisch möglich wäre eine solche Garantie nur via Staatsvertrag – doch dieser müsste vors Parlament und unterstünde dem fakultativen Referendum, sagte Kunz.

Auch die «Guillotinen»-Klausel hält der Berner Experte für wenig realistisch. Kein Geldinstitut werde den US-Behörden Daten aushändigen mit dem Risiko, dass das Programm möglicherweise nach ein paar Wochen wieder abgebrochen werde. Unter diesen Umständen würde sich keine einzige Schweizer Bank an dem US-Programm beteiligen, ist Kunz überzeugt. Und die USA würden so gar ihr eigenes Programm unterminieren.

«Just say no»
Bei den «Maximalforderungen» der USA handle es sich wohl um reine Verhandlungstaktik, so die Einschätzung des Experten. Für die Schweizer Seite gebe es bezüglich Garantie und Guillotine-Klausel aber nur eine mögliche Reaktion, sagte Kunz unter Anspielung auf einen Anti-Drogen-Slogan in den USA: «Just say no!» Auch wenn dies für gewisse Banken negative Folgen hätte, wie er anfügt.

Mit dem Alternativplan hat der Bundesrat diese Woche auf das Scheitern der «Lex USA» im Parlament reagiert. Demnach sollen die Banken nun einzeln ermächtigt werden, der US-Justiz die gewünschten Informationen rund um Vorwürfe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu liefern. (awp/mc/pg)

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