Steuerstreit: Frankreich kündigt Steuerabkommen vorerst nicht

Steuerstreit: Frankreich kündigt Steuerabkommen vorerst nicht

Frankreichs Botschafter Michel Duclos.

Bern – Frankreich kündigt sein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorerst nicht. Damit hatte die französische Regierung gedroht, sollte Bern Paris in Sachen Erbschaftssteuern für Franzosen in der Schweiz nicht entgegenkommen. Die Frist zur Aufkündigung für Anfang kommenden Jahres galt bis diesen Sonntag.

Das Abkommen sei nicht aufgekündigt, bestätigte der französische Botschafter in Bern, Michel Duclos, am Sonntagabend gegenüber der Nachrichtenagentur sda gleichlautende Aussagen in der Sendung «Forum» des Westschweizer Radios RTS. Auf Details ging er nicht ein. Frankreich möchte es reichen Franzosen erschweren, in der Schweiz der französischen Erbschaftssteuer auszuweichen. Künftig sollten Erben in Frankreich auch dann nach französischem Recht besteuert werden, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat.

Abkommen noch nicht unterzeichnet
Das revidierte Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich wurde letzten Sommer paraphiert, ist aber noch nicht unterzeichnet: Im Herbst vereinbarten die Schweiz und Frankreich, die strittigen Fragen nochmals zu diskutieren. Nun bleibt vorerst alles beim alten. (awp/mc/ps)

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