Gewerbeverband: Nein zur Vermischung von Polizei und Nachrichtendienst
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)
Bern – Mit dem Gesetzesentwurf zum Nachrichtendienstgesetz geht der Bund zu weit. Er überträgt beispielsweise dem Nachrichtendienst polizeiliche Aufgaben und gibt ihm Kompetenzen, die nicht einmal der Polizei zustehen. Vor allem aber schränkt er die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismässig ein. Der sgv steht zu einem effizienten Nachrichtendienst, doch der vorliegende Entwurf schiesst übers Ziel hinaus.
Ein effizienter Nachrichtendienst, der sich auf Abwehr, geopolitisches Monitoring sowie Nachrichtenbeschaffung fokussiert, ist sehr wichtig für die Schweiz. Der Nachrichtendienst darf aber nicht mit polizeilichen Aufgaben für den Bund betraut werden. Der grösste Dachverband der Wirtschaft fordert, dass im Gesetz eine Kompetenz und Einsatzbegrenzung eingeführt wird, da der Nachrichtendienst nicht Befugnisse erhalten soll, die nicht einmal der Polizei zustehen.
Weiter fordert der sgv, dass im Nachrichtendienstgesetz stärker zwischen Aktivitäten im Inland und im Ausland unterschieden wird. Mit dem jetzigen Entwurf gehen die Kompetenzen des Nachrichtendienstes im Inland viel zu weit und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger wird so ohne Not aufgegeben. Der Gesetzesentwurf, zu dem die Vernehmlassungsfrist am 30. Juni abläuft, darf Inland und Ausland grundsätzlich nicht verknüpfen.
Der sgv unterstützt eine moderne und auf die aktuellen und künftigen Herausforderungen ausgerichtete Sicherheitspolitik. Gleichzeitig verlangt er, dass sich diese an den strategischen Interessen der Schweiz ausgerichtet und sowohl die demokratische Kontrolle einhält als auch die Privatsphäre respektiert. (sgv/mc)