Dialog über Unternehmenssteuer-Regime wird weitergeführt
Luxemburg – Die EU-Kommission hat am Dienstag definitiv grünes Licht erhalten, um mit der Schweiz einen Dialog über die strittigen Unternehmenssteuer-Regimes zu führen. Da sich die 27 EU-Finanzminister am letzten Freitag erst in letzter Minute einigen konnten, musste der Entscheid von den EU-Aussenministern noch formal abgesegnet werden.
Streitpunkt am Freitag bei der Vorlage zum Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung, in dessen Rahmen auch die Schweizer Unternehmenssteuer-Regimes zur Sprache kamen, war jedoch nicht die Schweiz sondern Gibraltar. Im offiziellen Beschlusstext halten die EU-Mitgliedstaaten nun fest, dass die EU-Kommission die «Diskussionen mit der Schweiz intensivieren soll». Ziel dabei sei, dass die Schweiz «die Prinzipien und Kriterien des Kodex› anwendet».
Konstruktive Gespräche
Dabei wird auf die konstruktiven Gespräche zwischen Vertretern der Schweiz und der EU Ende Mai verwiesen. Staatssekretär Michael Ambühl hatte damals in Brüssel die Bereitschaft der Schweiz signalisiert, fünf Unternehmenssteuer-Regimes anzupassen – drei auf kantonaler Ebene (Holdings, Verwaltungsgesellschaften und gemischte Gesellschaften) und zwei auf Bundesebene.
Bei letzteren handelt es sich um Prinzipalgesellschaften und „Swiss finance branche“. Bei einer Prinzipalgesellschaft ist der Sitz des Unternehmens in der Schweiz und die Betriebsstätten im Ausland, die „Swiss finance branch“ funktioniert genau umgekehrt.
Keine Drohungen mehr enthalten
Für die EU sind die Steuerregimes einiger Kantone diskriminierend, weil diese Unternehmensgewinne von in- und ausländischen Firmen unterschiedlich besteuern. 2010 hatte die EU die Schweiz deshalb eingeladen, den EU-Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung zu übernehmen. Die Eidgenossenschaft lehnte dies jedoch ab.
Schliesslich drohte die EU mit Massnahmen gegen Schweizer Unternehmen im Ausland, sollte sich die Schweiz in diesem Dossier nicht bewegen. Von diesen Drohungen ist aktuell nichts mehr zu lesen. Eine Zusicherung, dass es zu keinen Retorsionsmassnahmen seitens der EU kommen wird, wie es Ambühl in Brüssel verlangt hat, ist jedoch auch nicht enthalten. (awp/mc/pg)