EU akzeptiert Wiedereinführung der Kontingente für Zuwanderer

EU akzeptiert Wiedereinführung der Kontingente für Zuwanderer

Brüssel – Im Rahmen des periodisch stattfindenden Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen haben die Vertreter der EU und der Schweiz am Mittwoch in Brüssel über die Ventilklausel und über die in der Schweiz bevorstehenden Volksinitiativen gesprochen. Auch die Armutsmigration war ein Thema.

Bei der Ventilklausel hätte die EU anerkannt, «dass die quantitativen Voraussetzungen erfüllt sind», sagte Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (BfM), der die Schweizer Delegation leitete. Dies sei auch nach der Berechnungsmethode der EU der Fall. Aktuell sei man sich aufgrund der unterschiedlichen Rechnungsarten nur noch über die Höhe der Kontinente uneinig, sagte Gattiker.

Ventilklausel ein Auslaufmodell
Die Schweiz und die EU waren sich uneinig, ob die Einwanderungszahlen der acht osteuropäischen EU-Staaten getrennt von den restlichen 17 EU-Staaten gerechnet werden sollen – wie dies die Schweiz tat – oder ob alle 25 EU-Staaten zusammengezählt werden sollen, was von Seite der EU verlangt wurde. Für beide Seiten ist jedoch klar, dass es sich bei der Ventilklausel um ein Auslaufmodell handelt», sagte Gattiker weiter. Denn ab nächstem Jahr läuft das Recht der Schweiz aus, die Zuwanderung aus den 25 EU-Staaten zu beschränken. Dann existieren nur noch Kontingenten für Rumänien und Bulgarien.

Das Freizügigkeitsabkommen regelt seit Juni 2002 die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. Es erlaubt Schweizerinnen und Schweizer, vereinfacht eine Arbeit im EU-Raum aufzunehmen und sich dort niederzulassen. Das Gleiche gilt für EU-Bürger, die in der Schweiz arbeiten wollen. «Das Abkommen funktioniert aus unserer Sicht gut», bilanzierte Gattiker. (awp/mc/cs)

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