BKB-Direktionspräsident: USA bedrohen unsere Existenz nicht
Guy Lachapelle, Direktionspräsident der Basler Kantonalbank. (Foto: BKB).
Zürich – Guy Lachapelle, Direktionspräsident der Basler Kantonalbank (BKB), sieht die Existenz der Bank nicht bedroht, sollten die eidgenössischen Räte Nein zum Gesetzesvorschlag des Bundesrats zur Lösung des US-Steuerstreits sagen. «Eine Anklage wäre für uns aus heutiger Sicht nicht existenzbedrohend. Wir würden nicht Konkurs gehen», sagte Lachapelle in einem Interview in der «HandelsZeitung».
Eine Anklage der USA würde nicht von einem Tag auf den andern erfolgen. «Zuerst gäbe es Gespräche – und vor allem muss ein Szenario zu Grunde liegen, bei dem man sich gegenüber den USA unkooperativ gezeigt hat», ergänzte er. Derzeit habe die BKB keine Kenntnis darüber, wie hoch eine allfällige Busse ausfallen könnte. «Wenn wir aber von der Höhe der bisherigen Bussen ausgehen, wäre eine solche von der BKB problemlos tragbar – wir müssten niemanden zu Hilfe rufen», zeigte sich Lachapelle überzeugt.
Seit längerem in Verhandlungen mit den USA
Der Bankier geht im weiteren nicht davon aus, dass im Falle einer Ablehnung des Gesetzes durch das Parlament die USA an den Kantonalbanken ein Exempel statuieren könnten, wie dies die Basler Finanzdirektorin Eva Herzog in einem Interview mit der «BaslerZeitung» vermutet hatte. «Die Basler Kantonalbank steht ja bereits seit längerem in Verhandlungen mit den USA. Wir haben bisher keine Anzeichen gesehen, dass wir besonders stark im Fokus stehen würden», führte der Bankier weiter aus.
«Natürlich wäre der politische Druck bei einer Kantonalbank höher als bei einer nicht staatlich gehaltenen Bank», sagte Lachapelle. Aber die Verhandlungen mit den USA verliefen sehr konstruktiv.
Vorsorge getroffen
Selbstverständlich habe das Institut den schlimmst möglichen Fall durchgerechnet und entsprechende Vorsorge gekehrt. Bei einer Anklage müsste die BKB einzelne Geschäftsfelder erheblich einschränken und hätte beispielsweise bei Dollarzahlungen oder im Geschäft mit US-kotierten Wertschriften Probleme. «Aber man darf nicht vergessen, dass wir hauptsächlich mit Schweizer Kunden wirtschaften», ergänzte der Direktionspräsident.
Zwei von drei Forderungen bereits erfüllt
Zudem habe die BKB zwei von drei Forderungen, die nun gestellt würden, bereits erfüllt. So habe man – gestützt auf dem damaligen Bundesratsentscheid – im April 2012 Listen mit den Mitarbeitenden geliefert und die USA hätten Kenntnis über das Geschäftsmodell der BKB im Zusammenhang mit dem US-Geschäft.
«Kundendaten haben wir selbstverständlich nicht geliefert», versicherte Lachapelle. Bezüglich der sogenannten «Abschleicherlisten», die zeigen, zu welchen Banken US-Kunden gewechselt haben, «stellt sich die uns vertretende Kanzlei Homburger auf den Standpunkt, dass diese auch unter den heutigen Bedingungen geliefert werden könnten», führte der BKB-Chef aus. (awp/mc/pg)