Bundesrat bleibt dabei: Alle sollen Empfangsbegühren zahlen
UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard. (Foto: admin.ch)
Bern – Eine sachgerechte und zweckmässige Abgabe soll künftig den Service public in Radio und Fernsehen finanzieren. Dies schlägt der Bundesrat in der Botschaft zur Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vor, die er heute dem Parlament überwiesen hat. Die neue Abgabe soll – mit Ausnahmen – von allen Haushalten und Unternehmen entrichtet werden, die heutige Empfangsgebühr ersetzen und etwas tiefer ausfallen. Der Wechsel zur neuen Abgabe wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Zudem sieht die Vorlage mehr Flexibilität und einfachere Konzessionsverfahren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vor.
Schwerpunkt der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) bildet die Ablösung der heutigen Empfangsgebühr durch eine Abgabe für Radio und Fernsehen, die nicht mehr an der Existenz eines Empfangsgerätes anknüpft. Die Abgabe ist grundsätzlich von jedem Haushalt und Unternehmen zu entrichten – mit folgenden Ausnahmen:
Ausnahmen
Keine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen nach wie vor Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV beziehen. Neu gilt die Befreiung rückwirkend auf den Beginn des EL-Bezugs, womit einem Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung getragen wurde.
Neu ist ebenfalls, dass kleine Unternehmen künftig keinen Beitrag an den Service public leisten müssen. Nach heutigem Stand wären rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Denn der Bundesrat beabsichtigt, Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 500’000 Franken auszunehmen. Diese Schwelle entspricht dem Grenzwert für die vollständige Buchführungspflicht von Unternehmen nach neuem Rechnungslegungsrecht. Dieser Grenzwert führte zu kontroversen Stellungnahmen in der Vernehmlassung, der Bundesrat hält an ihm fest.
Kein «Opting out»
Der Vorschlag des Bundesrates enthält keine Möglichkeit, sich von der Abgabe befreien zu lassen, wenn im Haushalt keine Geräte für den Radio- oder Fernsehempfang vorhanden sind, und entspricht damit dem Auftrag des Parlaments. Ein solches «Opting out» haben in der Vernehmlassung mehrere Kantone, Parteien und weitere Organisationen gefordert. Ein «Opting out» würde nach wie vor am Gerät anknüpfen, die heutigen Nachteile aufrecht erhalten (siehe Kasten) und entsprechenden Aufwand für die Behandlung der Befreiungsmeldungen sowie Haushaltkontrollen verursachen. Mehr Aufwand bei der Erhebung und weniger Abgabepflichtige würden dazu führen, dass die Abgabe gegenüber heute weniger sinken würde.
Erhebung der Abgabe
Zur Erhebung der Abgabe durch die Haushalte wird eine private Organisation (Erhebungsstelle) beauftragt. Sie erhält die Haushaltsdaten von den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden. Die Erhebungsstelle steht noch nicht fest – das entsprechende Mandat wird ausgeschrieben.
Die Abgabe der Unternehmen wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit den Daten aus der Mehrwertsteuer einziehen. In der Vernehmlassung bevorzugte eine Mehrheit der Stellungnehmenden diese Variante. Ihr stand die Alternative gegenüber, wonach die Erhebungsstelle die Abgabe der Haushalte und Unternehmen mit Daten der Steuerverwaltung eingezogen hätte. Die vom Bundesrat gewählte Variante wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich als effizienter und kostengünstiger dargestellt; insbesondere entfällt hier die Schnittstelle zwischen Steuerverwaltung und Erhebungsstelle.
Höhe der Abgabe
Die neue Abgabe soll nicht dazu führen, dass die Empfänger, d.h. die SRG, private Programme, die Erhebungsstelle, u.a., mehr Geld erhalten. Das Ziel ist, dass die bisherigen Erträge gleich bleiben (Ertragsneutralität). Da sich die Gesamtsumme auf mehr Haushalte und Unternehmen verteilt, bezahlen die Einzelnen deshalb voraussichtlich weniger. Unter dieser Voraussetzung wird die Abgabe pro Haushalt jährlich etwa 400 Franken betragen (heute 462 Franken), wenn der Systemwechsel so umgesetzt wird, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Ob die Einnahmen aus der Abgabe erhöht oder gesenkt werden sollen, ist ein medienpolitischer Entscheid, der auch weiterhin durch den Bundesrat getroffen werden soll – unabhängig vom gewählten Erhebungssystem.
Gebührenanteile der privaten Stationen
Heute kann der Gebührenbetrag, der für die privaten Radio- und Fernsehstationen reserviert ist, systembedingt nicht immer voll ausbezahlt werden. Eine flexible Lösung im RTVG soll dies verhindern. So ist neu nicht mehr ein fester, sondern ein variabler Prozentsatz aus den Empfangsgebühren für die privaten Radio- und Fernsehstationen vorgesehen. Die Reaktionen in der Vernehmlassung waren so vielfältig, dass der Bundesrat am Vernehmlassungsvorschlag festhält.
Für die Verwendung des seit 2007 angehäuften Betrags von rund 69 Millionen Franken wird eine gesetzliche Regelung geschaffen und eine teilweise Rückzahlung an die Gebührenzahlenden vorgeschlagen. Zwar wurden in der Vernehmlassung zahlreiche Alternativen vorgebracht. Der Bundesrat hält an der Rückzahlung fest, da die Vorschläge Bereiche betrafen, die bereits heute subventioniert werden (neue Technologien, Aus- und Weiterbildung, Berg- und Randregionen).
Weitere Änderungen
Die regionalen Fernsehstationen mit Konzession sollen künftig ihre Hauptinformationssendungen untertiteln. Dadurch haben auch hörbehinderte Menschen die Möglichkeit, diese Programme zu nutzen. Finanziert wird diese Dienstleistung aus den Empfangsgebühren beziehungsweise aus der neuen Radio- und Fernsehabgabe.
Lokale und regionale Radio- und Fernsehkonzessionen dürfen nur erteilt werden, wenn die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährdet ist. Diese Vorgabe führte teilweise zu langwierigen Konzessionsverfahren. Um die Erteilung einer Konzession zu vereinfachen, soll dies nicht mehr vorgängig geprüft werden müssen. Die Frage der Medienkonzentration spielt bei der Konzessionierung aber nach wie vor eine wichtige Rolle: Werden mehrere gleichwertige Gesuche gestellt, erhält jene Station die Konzession, die die Medienvielfalt am meisten bereichert. Zudem darf ein Medienunternehmen nach wie vor nur zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen besitzen. Das UVEK kann schliesslich auch nach Sendebeginn jederzeit prüfen, ob die Meinungs- und Angebotsvielfalt gefährdet ist und wenn nötig die geeigneten Massnahmen anordnen.
Wie geht es weiter?
Die Botschaft wird nun durch die Eidgenössischen Räte behandelt. Als nächster Schritt ist die Vorberatung durch die zuständige Parlamentskommission vorgesehen. Mit einer Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes ist nicht vor 2015 zu rechnen. Der Wechsel zum neuen Abgabesystem wird erst realisiert werden können, wenn die neue Erhebungsstelle eingesetzt ist und ihre Tätigkeit aufnehmen kann. Dies dürfte zwei weitere Jahre in Anspruch nehmen. (admin.ch/mc/ps)
Die Hintergründe
Die künftige Abgabe für Radio und Fernsehen ist anders als die heutige Empfangsgebühr nicht mehr an ein Empfangsgerät gekoppelt und daher von jedem Haushalt und Unternehmen zu bezahlen. Grund für den Systemwechsel ist die technologische Entwicklung. Heute ermöglichen auch multifunktionale Geräte wie Smartphones, Computer und Tablets den Radio- und Fernsehempfang. Was als Empfangsgerät gilt, ist nicht mehr klar. Dies führt dazu, dass heute annähernd jeder Haushalt Zugang zu Radio- oder Fernsehprogrammen hat und gebührenpflichtig ist. Der grosse administrative Aufwand für die An- und Abmeldungen bei der Gebühren-Erhebungsstelle und die damit verbundenen Kontrollen in den Haushalten und Betrieben rechtfertigen sich nicht mehr. Zudem kommt heute die Allgemeinheit für die fehlenden Beträge der Schwarzsehenden und -hörenden auf. Die Abgabe löst diese Probleme in einem sachgerechten und zweckmässigen System. Mit der Vorlage setzt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments um, ein neues, geräteunabhängiges Abgabesystem auszuarbeiten. Unveränderter Zweck der Abgabe ist die Finanzierung von Radio- und Fernsehprogrammen der SRG und von privaten Radio- und Fernsehprogrammen mit einem Leistungsauftrag in allen Landesteilen der Schweiz (Service public).