Keine tiefgreifende Änderung der Arbeitszeitmodelle

Keine tiefgreifende Änderung der Arbeitszeitmodelle
(Foto: Kzenon - Fotolia.com)

Abend- und Wochenendarbeit sind im Gastgewerbe am häufigsten. (Foto: Kzenon – Fotolia.com)

Neuenburg – Im Jahr 2012 arbeiteten 5,4 % der Arbeitnehmenden auf Abruf und 42,4 % profitierten von flexiblen Arbeitszeiten. Wochenendarbeit ist verbreitet: 21,4 % der Erwerbstätigen arbeiteten regelmässig am Samstag und 10,7 % am Sonntag. Rund jede zwanzigste Person leistete regelmässig Nachtarbeit. Abgesehen von einer anhaltenden Zunahme der Teilzeitarbeit haben sich die Arbeitszeitmodelle in den letzten zehn Jahren insgesamt nicht stark verändert. Allerdings sind grosse Unterschiede zwischen den Wirtschaftsabschnitten zu beobachten. Das zeigen die Ergebnisse der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2012 des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2012 arbeiteten 34,2 % der 4,4 Millionen Erwerbstätigen Teilzeit. Von den Frauen sind 58,5 % teilzeiterwerbstätig, bei den Männern beläuft sich der entsprechende Anteil auf 13,8 %. Die Teilzeitarbeit hat zwischen 2002 und 2012 weiterhin an Bedeutung gewonnen (+3,5 %); die Arbeitszeitmodelle und Vertragsformen hingegen haben sich im gleichen Zeitraum nicht stark verändert.

Abendarbeit im Gastgewerbe weit verbreitet
Im Jahr 2012 arbeiteten 16,9 % der Erwerbstätigen regelmässig abends zwischen 19 Uhr und Mitternacht. Bei 5,3 % fiel die Arbeitszeit regelmässig auf Stunden zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens. Frauen arbeiten öfter am Abend (18,1%) als Männer (15,9%), während Männer öfter Nachtarbeit leisten (6,1% gegenüber 4,4%).

Im Gastgewerbe arbeitet rund jede zweite Person regelmässig am Abend (51,0%), in der Land- und Forstwirtschaft sind es 29,8 Prozent. Nachtarbeit ist in der Wirtschaftsbranche Verkehr und Lagerei (16,4%) und im Gastgewerbe (11,6%) am stärksten verbreitet.

21,4 % der Erwerbstätigen arbeiten regelmässig am Samstag
Jede fünfte erwerbstätige Person arbeitet regelmässig am Samstag (2012: 21,4%; 2002: 22,7%) und jede neunte regelmässig am Sonntag (2012: 10,7%; 2002: 10,3%). Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft leisten überdurchschnittlich oft Samstags- und/oder Sonntagsarbeit (63,2% bzw. 47,3%), gefolgt von den Arbeitskräften im Gastgewerbe (55,0% bzw. 36,6%).

Arbeit auf Abruf 2012 waren 5,4 % der Arbeitnehmenden von Arbeit auf Abruf betroffen. Dabei war bei 48,0 Prozent dieser Erwerbstätigen ein Minimum an Arbeitsstunden garantiert. Frauen sind mit 6,8 Prozent stärker von der Arbeit auf Abruf betroffen als Männer (4,1%). Die Arbeit auf Abruf ist im Gastgewerbe am stärksten verbreitet. In den Branchen Kunst, Unterhaltung, private Haushalte und sonstige Dienstleistungen und Immobilien, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen ist ebenfalls rund jede zehnte Person von Arbeit auf Abruf betroffen.

Vier von zehn Arbeitnehmenden verfügen über flexible Arbeitszeiten
2012 verfügten 42,4 % der Arbeitnehmenden über flexible Arbeitszeiten. Als «flexibel» gelten folgende Arbeitszeitmodelle: Wochen-/Monatsarbeitszeit mit/ohne Blockzeiten, Jahresarbeitszeit oder keine formalen Vorgaben. Männer haben öfter flexible Arbeitszeiten als Frauen (49,3% gegenüber 34,7%). Der Anteil Arbeitnehmender mit flexiblen Arbeitszeiten variiert zwischen den Wirtschaftsabschnitten stark: Die Spannweite reicht von 13,7 % im Gastgewerbe bis zu 75,3 % im Kredit- und Versicherungsgewerbe.

Erziehung und Unterricht: Eine von fünf Personen in befristetem Arbeitsverhältnis
Im Jahr 2012 belief sich der Anteil der Arbeitnehmenden mit befristetem Arbeitsvertrag auf 7,2 %. Rund ein Drittel dieser Erwerbstätigen besitzen einen Arbeitsvertrag mit einer Dauer von maximal sechs Monaten. Von den Ausländerinnen und Ausländern sind 8,6 % befristet angestellt (Schweizer/-innen: 6,7%). In den Wirtschaftsbranchen Erziehung und Unterricht (20,0%) und in der Land- und Forstwirtschaft (14,6%) sind die befristeten Arbeitsverträge am stärksten verbreitet. (BfS/mc/pg)

 

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