Eric Meier, Vizedirektor Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

Eric Meier, Vizedirektor Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

Eric Meier, Vizedirektor und Leiter Markenabteilung, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum. (Foto: zvg)

von Radovan Milanovic

Moneycab: Mit der Globalisierung des Handels wird der Schutz von Waren, Produkten und Dienstleistungen immer wichtiger. Wie ist das Institut für geistiges Eigentum (IGE) organisiert?

Eric Meier: Vorweg ist die Feststellung wichtig, dass das IGE im Gebiet des Schutzes von Geistigem Eigentum nur einen Teil der Aufgaben wahrnimmt. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, neue Anmeldungen für Marken, Patente und Designs zu prüfen und – sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen – in die Register einzutragen. Vorgängig kann der Anmelder bei uns recherchieren lassen, ob seine Marke oder Erfindung überhaupt neu ist – damit er keine fremden Rechte verletzt und sein Marken- oder Patentrecht später erfolgreich verteidigen kann. Ist der Inhaber eines eingetragenen Schutzrechts der Meinung, dass ein Dritter sein Recht verletzt, wendet er sich nicht an das IGE, sondern an die Zivilgerichte (kantonale Gerichte bzw. bei Patentfragen an das neue Bundespatentgericht), die über seine Klage entscheiden.

Eine andere wichtige Aufgabe des IGE ist die Weiterentwicklung des Immaterialgüterrechts auf nationaler und internationaler Ebene: Im Auftrag des Bundesrates und des Parlaments bereiten wir Gesetzesänderungen vor – z.B. die laufende «Swissness-Vorlage» – und vertreten die Schweiz in internationalen Verhandlungen zum Geistigen Eigentum. Entsprechend diesen Aufgaben ist das IGE intern organisiert: Die zwei grössten Abteillungen (Marken und Patente) prüfen und erteilen Schutzrechte, führen die Register und erbringen Recherchedienstleistungen. Eine dritte Abteilung (Recht & Internationales) ist für die politischen Arbeiten verantwortlich. Zwei weitere Abteilungen (Stabsabteilung und Informatik) sind für das Personal und die weiteren Betriebsmittel des Instituts zuständig.

Anfang 1996 erhielt das IGE den Status einer selbständigen öffentlichrechtlichen Anstalt. Welches ist Ihr Aufsichtsorgan?

Die betriebliche und die politische Führung sind beim IGE aufgeteilt. Als rechtlich selbständige Anstalt sind wir in der Organisation und Betriebsführung autonom. Wir stellen unser Personal selbst an, führen ein eigenes Rechnungswesen und sind vom Bundeshaushalt vollständig unabhängig. Das oberste betriebliche Leitungsorgan ist ein vom Bundesrat gewählter Institutsrat mit neun Mitgliedern, die überwiegend aus unserem Kundenkreis – d.h. Industrie, Patentanwaltschaft und Forschung – stammen. Der Institutsrat genehmigt den Voranschlag, die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der Direktion; er legt die Gebühren des IGE fest und wählt die Mitglieder der Direktion (ohne Direktor). Im politischen Bereich unterstehen wir der gleichen engen Führung wie ein „normales“ Bundesamt. Wir empfangen Aufträge und Weisungen des zuständigen Departements EJPD und erstatten diesem Bericht. Für unsere gesamte Tätigkeit unterstehen wir der Aufsicht des Bundesrates und der Oberaufsicht des Parlaments.

Die Anzahl Marken-Neuanmeldungen betragen seit 2008/09 zwischen 15.300 bis 16.900 pro Jahr, nach 17.181 im Geschäftsjahr 2007/08. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?   

Diese Entwicklung ist nicht überraschend. In einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld senken die Unternehmen ihre Kosten und hinterlegen weniger Marken. Der Rückgang der Markenhinterlegungen ist jedoch minimal und weniger bedeutend als bei der letzten Wirtschaftskrise zu Beginn des Jahrtausends. Auch darin zeigt sich die wachsende Bedeutung des Markenschutzes für die Unternehmen.

„Zurzeit beträgt die maximale Behandlungsdauer für ein Gesuch vier Monate. Mittelfristig werden wir die Behandlungsdauer auf zwei Monate senken.“
Eric Meier, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum

Eintragungen des Markenschutzes in der Schweiz bedingen eine Verarbeitungszeit von rund sechs Monaten. Durch die Zahlung einer Gebühr kann die Markenprüfung beschleunigt werden. Was ist der Grund für diese lange Verarbeitungszeit?   

Zurzeit beträgt die maximale Behandlungsdauer für ein Gesuch vier Monate. Mittelfristig werden wir die Behandlungsdauer auf zwei Monate senken. Wir benötigen diese Zeit, um zu prüfen, ob dem Markenschutz Allgemeininteressen entgegenstehen, und um keine ungerechtfertigten Schutztitel zu erteilen. Diese Ausschlussgründe müssen wir in Bezug auf jede Ware oder Dienstleistung prüfen, für welche die Marke hinterlegt wird. Selbstverständlich möchten die meisten Unternehmen so rasch wie möglich erfahren, ob ihre Marke geschützt werden kann. Deshalb haben wir neben der beschleunigten Prüfung – Gesuch wird innert Monatsfrist eingetragen bzw. beanstandet – ein spezielles Verfahren eingeführt, bei dem offensichtlich unproblematische Gesuche innert wenigen Tagen geprüft und eingetragen werden – ohne Mehrkosten für den Anmelder. Zurzeit werden etwa 40 Prozent der Gesuche in diesem Verfahren geprüft.

Es werden kaum Meldungen aus IGE bekannt, obwohl Sie eine wichtige Funktion des Wirtschaftsstandortes Schweiz innehaben. Wie bewerben Sie Ihre Dienstleistungen?

Wie eingangs erwähnt erbringen wir verschiedene Arten von Dienstleistungen: Zum einen sind wir das „Patent- und Markenamt“ der Schweiz, d.h. wir nehmen Patent- und Markenanmeldungen entgegen, prüfen sie und tragen die Schutztitel in die Register ein. Das ist eine behördliche Aufgabe, bei der es weniger um Werbung geht als vielmehr um Information und Aufklärung: Gerade KMU und Laien sollen wissen, wie sie die Schutzrechte für sich nutzen können. Auf der Website https://kmu.ige.ch/ stellen wir Informationen zur Verfügung, die sich besonders an diese Gruppen richten. Auf der andern Seite bieten wir aber auch Patent- und Markenrecherchen sowie Schulungen auf dem freien Markt an. Hier stehen wir in Konkurrenz mit anderen Unternehmen und machen auch Werbung.

Im Bereich unserer politischen Aufgaben sind Informationen an die Öffentlichkeit oftmals nicht als Meldungen des IGE erkennbar: Wenn der Bundesrat einen vollständig vom IGE erarbeiteten Bericht oder Gesetzesentwurf an das Parlament verabschiedet, erfolgt die zugehörige Medieninformation im Namen des Bundesrates und nicht des IGE.

„Hauptaufgabe von STOP PIRACY ist die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Schädlichkeit von Fälschung und Piraterie – eine Aufgabe, die angesichts der alarmierenden Zunahme dieses Problems in Zukunft noch wichtiger wird.“

Welche Trends und Entwicklungen in Bezug auf den Markenschutz stellen Sie fest?

Kehrseite der steigenden Bedeutung der Marke ist eine stetige Zunahme der Fälschungen;  Jahr für Jahr zieht der Zoll mehr gefälschte Markenprodukte an der Grenze ein. Um Fälschung und Piraterie nachhaltig zu bekämpfen, haben wir deshalb die Plattform STOP PIRACY ins Leben gerufen. In dieser Partnerschaft zwischen privatem und öffentlichem Sektor engagieren sich Unternehmen, Wirtschaftsverbände, aber auch Behörden und Konsumentenverbände. Hauptaufgabe von STOP PIRACY ist die Aufklärung der Öf-fentlichkeit über die Schädlichkeit von Fälschung und Piraterie – eine Aufgabe, die angesichts der alarmierenden Zunahme dieses Problems in Zukunft noch wichtiger wird.

Wie haben sich die Schutzrechte in den vergangen Jahren national und global verändert?

Die Schaffung der Gemeinschaftsmarke stellt ohne Zweifel die wichtigste Änderung der letzten Jahre im Markenbereich dar. Schweizer Unternehmen haben so die Möglichkeit, ihre Marke in der gesamten Europäischen Union mit einer einzigen Eintragung zu schützen. Das Verfahren zur Erlangung dieses Schutzes ist jedoch relativ langwierig und komplex, weshalb wir empfehlen, sich vorgängig durch einen Spezialisten im Markenrecht beraten zu lassen. Weitere Informationen zum Markenschutz im Ausland finden sich auf unserer Website www.ige.ch.

Das Madrider System harmonisiert den Markenschutz innerhalb der Mitgliedsländer. Trotzdem wenden die Mitgliedsländer eigene Kriterien der Markenschutzvergabe an. Inwieweit sind Mitglieder in ihren Entscheidungen an das Madrider System gebunden?

Das Madrider System harmonisiert den Markenschutz nicht, erleichtert aber das Verfahren, um international Schutz zu erlangen. Es verhindert, dass Unternehmen ihre Marke bei jedem ausländischen Amt anmelden müssen und erlaubt die zentrale Verwaltung der Marke. Daraus resultiert ein Zeitgewinn und eine massive Reduktion der Kosten für die Unternehmen. Jedes für eine internationale Registrierung benannte Land kann jedoch nach seiner nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung innert 12 oder 18 Monaten erklären, ob die in der Schweiz geschützte Marke in diesem Land geschützt werden kann; es ist also nicht an unseren Entscheid über den Markenschutz in der Schweiz gebunden. Schutzverweigerungen werden oft damit begründet, dass eine ähnliche Marke im betreffenden Land bereits geschützt ist. Wer also im Ausland mit Hilfe des Madrider Systems Markenschutz erlangen will, muss prüfen, ob seine Marke im Ausland nicht bereits durch einen Dritten geschützt ist. Es ist empfehlenswert, sich vorgängig durch einen Spezialisten im Markenrecht beraten zu lassen.

In der EU wird der Markenschutz sowohl für die EU-Mitgliedsländer als auch für die einzelnen Staaten vergeben. Was ist der Unterschied zwischen dem Markenschutz der EU-Mitgliedsländer als solche, und dem Schutz einzelner Mitgliedsländer. Anders gefragt: Muss ein Unternehmer seinen Markenschutz sowohl in einzelnen EU-Ländern, als auch global für die EU eintragen?

Wenn ein Unternehmen Markenschutz im Gebiet der gesamten Europäischen Union wünscht, ist es vorteilhaft, eine Gemeinschaftsmarke zu beantragen. Wenn aber ein Konflikt mit einer älteren Marke eines Konkurrenten in einem oder einigen Ländern der Europäischen Union besteht, kann dies die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke verunmöglichen. In diesem Fall kann das Unternehmen den Schutz nur in einzelnen Ländern verlangen. Dies entweder durch nationale Hinterlegungen oder über das Madrider System.

„Die grundlegenden Prinzipien des Markenrechts sind grösstenteils harmonisiert. Diese Prinzipien werden jedoch in den verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt und angewendet.»

In der Praxis zeigt sich, dass sich die Mitgliedsländer die Markenschutz-Vergabe äusserst verschieden handhaben. Im Vergleich dazu registriert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) neue Marken, auch wenn beinahe wortgleiche oder ähnlich geschriebene Marken bereits registriert sind. Führt eine solche Praxis nicht zu einer Entwertung der Schutzrechte?

Es trifft zu, dass die Praxis der verschiedenen nationalen Ämter unterschiedlich ist. Die grundlegenden Prinzipien des Markenrechts sind grösstenteils harmonisiert. Diese Prinzipien werden jedoch in den ver-schiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt und angewendet. Einige Ämter prüfen die Schutzvoraussetzungen vertieft, andere nicht. Eine qualitativ hochstehende Prüfung der Markengesuche ist im Interesse der Unternehmen, weil sie zu rechtsbeständigen Schutztiteln führt, die eine effektive Umsetzung des Markenschutzes erlauben.

Es ist zu beachten, dass wir bei Markenanmeldungen nicht automatisch prüfen, ob bereits ältere Marken existieren, welche zu Verwechslungen führen könnten. Der Markenanmelder muss dies vorgängig selbst prüfen. Alle Informationen zu diesem Thema finden sich auf der Webseite kmu.ige.ch oder können telefonisch unter der Telefonnummer 031 377 77 77 eingeholt werden.

Gemäss Richtlinien des DPMA ist der Markenschutz ist für „jedes denkbare Zeichen“ möglich, sofern sich dieses grafisch darstellen lässt und unterscheidungsfähig ist. Entspricht dies auch der Usanz des IGE?

Wir wenden dieselben Grundsätze an. Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken definiert nicht ab-schliessend, welche Zeichen eine Marke sein können. Eine Marke kann aus Wörtern, Ziffern und Buchstaben, grafischen Elementen, Bildern, Melodien, Formen von Waren oder Farben bestehen. Bei der überwiegenden Mehrheit der eingetragenen Marken handelt es sich um Wortmarken oder aus Wort- und Bildelementen zusammengesetzten Marken. Marken, die aus der Form des Produkts bestehen oder Farbmar-ken sind selten, da diese Marken in der Regel nicht unterscheidungskräftig sind. Damit ein Zeichen als Marke geschützt werden kann, muss es geeignet sein, für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen die Funktion der Marke auszuüben – das heisst, der Konsument muss das gekennzeichnete Produkt eines bestimmten Unternehmens in der Menge des Angebots wiederfinden können.

Das deutsche und das schweizerische Markenrecht unterscheiden sich aber in einem wesentlichen Punkt: In der Schweiz sind Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, auf deren freie Verwendung die Konkurrenten angewiesen sind. So hat das Bundesgericht beispielsweise entschieden, dass das Zeichen POST nicht von einem einzelnen Anbieter als Marke monopolisiert werden kann. Dies gilt sogar, wenn nachgewiesen wird, dass die Abnehmer das Zeichen aufgrund des langen Gebrauchs als Hinweis auf die Schweizerische Post verstehen.

Kürzlich ist in Deutschland das Zeichen „@“ unter Markenschutz gestellt worden. Wie sinn- und wirkungsvoll ist der Markenschutz von Zeichen, die weltweit täglich als „Allgemeingut“ angewendet werden?  

In der Schweiz können Zeichen, die zum Gemeingut gehören, nicht als Marke eingetragen werden. Es handelt sich dabei namentlich um Sachbezeichnungen und Zeichen, die objektive Merkmale der Waren beschreiben (z.B. „Gelb“ oder „super frisch“ für Bananen). Auch geografische Herkunftsangaben wie die Namen von Ländern, Kantonen oder Gemeinden können in der Regel nicht als Wortmarken eingetragen werden. Zum Gemeingut gehören weiter einfache Zeichen (einzelne Zahlen oder Buchstaben, geometrische Grundformen) oder üblicherweise verwendete Begriffe. Solche Zeichen sind nicht geeignet, die Funktion einer Marke wahrzunehmen und deren Verwendung muss für sämtliche interessierten Marktteilnehmer frei bleiben. Eine Ausnahme besteht, wenn das ursprünglich beschreibende Zeichen aufgrund des langjährigen Gebrauchs von den betroffenen Abnehmern als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden wird (z.B. „Valser“ für Wasser).

„Der Einfluss der Informationstechnologie wird zu weiterer Transparenz führen.»

Wie wird sich – Ihrer Meinung nach – der Markenschutz in Zukunft verändern?

Der Einfluss der Informationstechnologie wird zu weiterer Transparenz führen: Es werden künftig noch mehr und auch andere Informationen über die Praxis der Ämter online und kostenlos verfügbar sein, und diese werden dank gemeinsamer Datenbankportale international leichter vergleichbar. Dies wird die Vor-aussehbarkeit und die Rechtssicherheit für die Benutzer des Markenschutzsystems weiter steigern. Auch wir sind hier aktiv; ab Sommer 2013 werden wir z.B. eine neue Datenbank anbieten, über die Informationen zur Prüfungspraxis abgerufen werden können. Diese Datenbank ist aber nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer umfassenderen Plattform.

Die Kommunikation zwischen Benutzern und Ämtern wird sich mit dem Einsatz von Informationstechnologie zudem verändern und für alle Beteiligten auch vereinfachen und beschleunigen: Wir haben – um ein Beispiel zu nennen – vor einiger Zeit ein System implementiert, das rechtswirksame Eingaben per einfacher E-Mail ermöglicht und den Eingang mit Zeitstempel rückbestätigt. Eine der nächsten Entwicklungen wird sein, dem Benutzer rechtswirksame Schreiben (einschliesslich Verfügungen) auf elektronischem Weg zukommen zu lassen – sofern er das wünscht.

Der Gesprächspartner
Nach dem Besuch des Gymnasiums 1982 bis 1985 schloss Eric Meier seine Studien an der Universität Lausanne 1990 als lic. jur. ab. 2003 bis 2005 erfolgten Nachdiplomstudien an der Universität St. Gallen zum Master of Business Administration (Executive MBA HSG). Seine einer Dissertation hatte das Thema «Der Benutzungszwang im Markenrecht».

1991 bis 1994 amtete Meier als Jurist beim Bundesamt für Geistiges Eigentum, wurde 1994 zum Sektionsleiter ernannt um seit 1996 die Marketingabteilung im Institut für Geistiges Eigentum zu leiten. Seit 1997 gehört er der Direktion als Mitglied an und ist seit 2007 Vizedirektor des Instituts.

Das Institut
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für alle Fragen zu Marken, Patenten, Herkunftsbezeichnungen, Designschutz und Urheberrecht. Es ist in diesen Gebieten für die verwaltungsinterne Vorbereitung der Gesetzgebung zuständig und vertritt die Schweiz in allen Fragen des Geistigen Eigentums in internationalen Organisationen und gegenüber Drittstaaten. An das IGE wendet sich, wer in der Schweiz eine Marke registrieren, eine Erfindung zum Patent anmelden oder ein Design hinterlegen will. Das IGE kann Auskunft geben zu rund 470‘000 in der Schweiz geschützten Marken sowie zu Marken zahlreicher ausländischer Register und hat Zugriff auf über 80 Millionen Patentdokumenten aus gut 90 Ländern. Es bietet verschiedene Recherchen zu geschützten Marken, Patent- und Technologierecherchen sowie Schulungen und Kurse.

Auf kmu.ige.ch finden sich kurz und bündig die wichtigsten Informationen vor allem für Einsteiger, unter der Telefonnummer 031 377 77 77 gibt das IGE auch direkt Auskunft. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.ige.ch. Das IGE gehört zum Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, verfügt aber seit 1996 über eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist vom Bundehaushalt unabhängig.

 

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