Arbeitgeberverband bringt sich gegen Regulierungen in Stellung
Valentin Vogt, der Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes. (Foto: SAV)
Bern – Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bringt sich gegen geplante Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt in Stellung: Eingriffe, wie sie die JUSO mit der 1:12-Initiative beabsichtigen, gefährdeten den freien Arbeitsmarkt und damit den Wohlstand, argumentiert er. Von einem starken Standort Schweiz profitierten nämlich auch die Arbeitnehmer selbst, sagte SAV-Präsident Valentin Vogt vor den Medien in Bern. Im europäischen Vergleich liege die Schweiz bei allen relevanten Indikatoren wie Arbeitslosenquote, Lohnniveau oder Sozialleistungen weit vorne.
Zwar soll aus Vogts Sicht die Frage der Lohngerechtigkeit Ernst genommen werden. Allerdings gehe es bei der 1:12-Initiative nicht mehr nur um ein paar Topmanager.
Eine starke Kürzung von Spitzenlöhnen hätte laut Vogt massive Ausfälle von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge. Der Umverteilungscharakter von hohen Löhnen sei nicht zu unterschätzen. So würden die Beiträge eines in Zürich wohnhaften Managers um rund 350’000 Franken zurückgehen, wenn sich sein Jahreslohn von 1,5 Mio auf 600’000 CHF reduziere.
«Substanzielles» Risiko für Standort Schweiz
Anders als bei der Abzocker-Initiative sieht Vogt die 1:12-Initiative als «substanzielles» Risiko für den Standort Schweiz. Nach einer konservativen Schätzung wären rund 1’000 Unternehmen betroffen, darunter fast alle internationale Grosskonzerne. Der SAV-Präsident warnt davor, dass viele Unternehmungen Alternativen ins Auge fassen könnten, um eine solche Beschränkung zu umgehen. Als Möglichkeiten käme die Auslagerung gewisser Tätigkeiten oder Lohnersatz in Form von anderen Entschädigungen in Betracht.
Absage an Mindestlohn-Initiative
Eine Absage erteilte Vogt auch der Mindestlohn-Initiative. Er sehe auch keinen Grund, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, da es um eine grundlegende Frage gehe. Die Initiative des Gewerkschaftsbunds verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von 4’000 CHF im Monat.
Kritik an Sozialplanpflicht
Ein weiterer Dorn im Auge ist dem Verband die gesetzliche Sozialplanpflicht, wie sie in der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes enthalten ist. Anstelle einer gesetzlichen Regelung sollte in dieser Frage weiterhin auf die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern gesetzt werden, sagte SAV-Direktor Thomas Daum. Das Gesetz sieht vor, dass Firmen nur dann bei Massenentlassungen von der Sozialplanpflicht befreit werden, wenn das Konkursverfahren tatsächlich in einem Nachlassvertrag endet. Wenn die Sanierung gelingt, besteht die Pflicht weiterhin.
Der Arbeitgeberverband stört sich daran, dass nur Firmen mit mehr als 250 Angestellten Sozialpläne ausarbeiten müssen. Diese Beschränkung lässt sich aus Daums Sicht sachlich nicht begründen – er hält sie für politisch motiviert.
Der Bundesrat argumentiert, dass diese Firmen zwar nur 0,37% aller Unternehmen in der Schweiz ausmachen. Sie beschäftigen aber ein Drittel aller Arbeitnehmer. Der Nationalrat wird sich kommende Woche an der Sondersession mit der Revision befassen.
«Riskante Wette auf die Zukunft»
Ein schlechtes Zeugnis stellt der SAV den Parlamentariern bei der Sanierung der Invalidenversicherung aus. «Es ist eine riskante Wette auf die Zukunft», sagte Daum. Obwohl die IV nach wie vor ein Sanierungsfall sei, scheuten sich Politiker davor, Sparmassnahmen konsequent durchzuführen.
So ist aus seiner Sicht von der ursprünglichen Sanierungsvorlage nicht mehr viel übrig geblieben. Während in der Botschaft zur IV-Revision 6b Einsparungen von 700 Mio CHF vorgesehen gewesen seien, betrage das Sparvolumen nach dem Vernehmlassungsverfahren und ersten Beratungen im Parlament noch 125 Mio.
Die IV-Revision 6b ist umstritten. Sie gilt als notwendig, um das Sozialwerk ins Gleichgewicht zu bringen. Neben der besseren Eingliederung von IV-Rentnern sind strukturelle Reformen wie das stufenlose Rentensystem und die Betrugsbekämpfung vorgesehen. (awp/mc/pg)